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Dr. Anna Marie Techow, Fachinformation Pflanzenbau
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Dauergrünland,Grünland & Futterbau |
Ermittlung der Siloreife auf ausgewählten hessischen Standorten
Reifeprüfung Grünland 2024
Der Winter 2023/24 ist sehr mild verlaufen, und das Wachstum der Gräser schreitet nun schnell voran. Grund dafür sind die weiterhin milden Temperaturen und ausreichend Niederschlag. Daher gilt es, die Bestände im Blick zu behalten, und einen möglichen Schnitttermin früh genug einzuplanen. Denn entscheidend für eine gute Grassilage-Qualität ist u.a. der richtige Schnittzeitpunkt. Als Entscheidungshilfe für den optimalen Schnitttermin werden repräsentative Bestände in ganz Hessen beprobt. Die Inhaltsstoffe der Aufwuchsproben geben Auskunft, wann der Zeitpunkt des ersten Schnittes anzustreben ist.
Am 15.04.2024 geht es wieder los: Beraterinnen und Berater des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ziehen hessenweit Frischgrasproben.
Als Entscheidungshilfe für den optimalen Schnitttermin werden repräsentative Praxisflächen, die alle Höhenlagen, Bewirtschaftungsformen (ökologisch / konventionell) und Düngungsintensitäten in ganz Hessen abbilden, beprobt.
Am Tag der Beprobung verlassen die Proben die Region, um beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) untersucht zu werden. Drei Tage nach der Probenahme erfolgt die Auswertung der Laborergebnisse. Die analysierten Nährstoffgehalte geben Aufschluss über das bisherige Wachstum und erlauben die Voraussage des optimalen Erntetermins.
Um die Entwicklung der Nährstoffgehalte des Grünlandaufwuchses nach Beginn der Vegetationsphase abzubilden, erfolgt die Beprobung wöchentlich zwischen Mitte April und Mitte Mai statt.
Die ausgewählten hessischen Standorte der Reifeprüfung 2024 finden sie hier:
Nach Abschluss der Reifeprüfung verfasst das Fachgebiet Fachinformation Pflanzenbau wöchentlich einen Bericht mit der Zusammenfassung der Ergebnisse aller Regionen, der auf der Website des LLH zur Verfügung gestellt wird.
Neben der Veröffentlichung auf der Website werden die Ergebnisse neben weiteren interessanten Infos rund um Grünland und Futterbau wöchentlich in der Beratungsinfo Grünland Futterbau Nord/Mitte/Süd per E-Mail verschickt.
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Bieneninstitut Kirchhain
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Bieneninstitut Kirchhain |
Die Zuchtstoffabgabe findet an folgenden Freitagen im Mai 2024 statt:
03.05.2024
10.05.2024
17.05.2024
24.05.2024
31.05.2024
Anmeldungen erfolgen nur über unseren Beeshop ab 1 Woche vor dem Freitagstermin
(siehe Ablauf der Zuchtstoffabgabe) mit der benötigten Zuchtstoffmenge (max. 60 Larven möglich).
Die Freischaltung des Beeshops zur 1. Zuchtstoffbestellung erfolgt am Freitag, 26.04.24, 12.00 Uhr, für den Abgabetermin am Freitag, 03.05.24.
Alterntige Ware in marktfähiger Qualität wird zunehmend knapper. Aufgrund der physiologischen Alterung müssen die angebotenen Partien sorgfältig selektiert werden. Unterdessen sorgt eine stetige Nachfrage für Umsätze im gewohnten Rahmen. Höhere Preisforderungen lassen sich jedoch nicht realisieren. Im LEH werden Importe – z.B. aus Ägypten zu 78 EUR/dt – umfangreicher angeboten. Gleichzeitig stellen einzelne Packbetriebe bereits in dieser Woche vollständig auf Importware um. Der stimulierende Effekt durch die Spargelsaison fällt bislang noch sehr verhalten aus. Pflanzarbeiten kommen regional nur zögerlich voran. Teilweise fehlt es an Pflanzgut, teilweise ist die Befahrbarkeit wegen hoher Wassersättigung unmöglich.
Kartoffelpreise, Marktregion Hessen, in EUR/dt netto, frei Erfasser
Waschfähig, vor Abzug Sortierkosten
Min.
Max.
Ø
Erzeugerpreis, festkochende Sorte
45
49
47,75
Erzeugerpreis, vorwiegend festkochende Sorte
45
47
46,25
Erzeugerpreis, mehligkochende Sorte
45
45
45,00
Getreide und Ölsaaten
Die Vermarktung von alterntigen Getreide verläuft weiterhin schleppend. Zur Vorwoche verzeichnen die Preise jedoch leichte Notizgewinne. Bei der Braugerste lassen sich sogar deutlich befestigte Preise durchsetzen. Immerhin tendieren die Preise auf den hinteren Terminen etwas fester. Der Spread zwischen alter und neuer Ernte beträgt ca. + 20 bis + 25 EUR/t. In den nächsten Wochen dürfte durchaus noch Bedarf bestehen. Offerten an Futtergetreide finden zunehmendes Kaufinteresse und führen zu festeren Preistendenzen. Raps ist gesucht. Es wird mit einer kleineren Ernte 2024 gerechnet. In der Folge sind die Preise fest gestimmt und können sich zur Vorwoche deutlich erholen.
Getreide- und Rapspreise, Hessen, in EUR/t
Frei Landlager
Ab Hof
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Qualitätsweizen
190
205
194
195
210
201
Brotweizen
163
175
167
173
175
174
Brotroggen
138
150
143
145
150
148
Qualitätshafer
270
280
275
280
290
286
Raps
405
420
413
410
430
417
Eiermarkt
Saisonüblich gab die Eiernachfrage nach dem Osterfest etwas nach. Mit dem Ende der Osterferien wird jedoch wieder mit steigenden Absatzzahlen gerechnet. Von Seiten der Industrie ist größeres Kaufinteresse zu beobachten. Durch geplante Ausstallungen und Mauser ist das Angebot in der Marktregion Hessen limitiert. Vorerst besteht weiterhin latenter Preisdruck. Der Markt dürfte sich in den kommenden Wochen aber wieder stabilisieren.
Preise für Eier in Cent/Stück
Gewichtsklasse M
Erzeugerpackstelle
Direktvermarktung
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Bodenhaltung
15,75
27,80
22,09
17,50
35,00
28,55
Freilandhaltung
21,00
34,00
26,02
28,00
37,00
32,38
Bioware
21,00
37,00
30,36
31,00
40,00
37,00
Qualitätsferkel
Die Marktbeteiligten hoffen auf neue Impulse am Fleischmarkt. Durch das warme Wetter wird auf die stärkere Nachfrage nach Grillware spekuliert. Ein durchschnittliches Angebot an Ferkeln steht einer mittleren bis ruhigen Nachfrage gegenüber. Der Ferkelmarkt in Hessen präsentierte sich ausgeglichen. Die Kurse blieben auf dem erreichten Niveau der Vorwoche.
Preise für Ferkel in EUR/Tier
Anzahl
6.459
Preisbasis
28 kg
Min.
Max.
Ø
Preisspanne
82,72
98,48
93,12
Zuschlag 28 – 30 kg
1,00
1,50
Zuschlag > 30 kg
0,50
1,00
Kälber
Am Kälbermarkt trifft ein rückläufiges Angebot auf eine größere Nachfrage infolge einer höheren Einstallbereitschaft. Infolgedessen haben die Preise jetzt wieder mehr Spielraum nach oben. Dessen ungeachtet bewegen sich die Preise immer noch deutlich unter Vorjahreslinie. Auch regional rangiert Hessen am unteren Ende des Preisbands. Immerhin gehen die Marktbeteiligten in der laufenden Woche von einem weiteren Notierungsanstieg aus.
Preise für Kälber in EUR/Tier
Bullenkälber
Kuhkälber
Über 28 Tage ab 65 kg
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Holstein
10
110
90
–
–
–
Mastkreuzungen
70
235
207
110
110
110
Über 28 Tage ab 85 – 120 kg
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Fleckvieh
00
320
293
–
–
–
Düngemittel
Am Düngermarkt stagnieren die Preise auf dem bisherigen Niveau bzw. geben teilweise leicht nach. Gleichzeitig besteht weiterhin Druck auf die Düngerpreise. Erneute Korrekturen nach unten werden erwartet. Zumal auch die Preise für Harnstoff am Weltmarkt weiter eingebrochen sind. Aus heutiger Sicht wird für das neue Wirtschaftsjahr mit reduzierten Preisen gerechnet. Mittlerweile ist die Versorgungssituation am Markt entspannter. Dennoch gibt es teilweise Lieferzeiten von ca. zwei Wochen. Für den sofortigen Bedarf werden noch einige Mengen benötigt. Düngerhändler agieren zurückhaltend bei der Einlagerung. Während die zweite Gabe mittlerweile ausgebracht wurde, steht jetzt noch die Qualitätsdüngung an.
Düngerpreise, Marktregion Hessen, in EUR/t ab Handelslager
ab Landlager
frei Hof
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
KAS
320
345
335
300
335
320
Harnstoff
465
490
479
435
470
456
AHL
325
340
332
295
330
309
DAP
670
690
676
638
665
657
40er Kornkali
348
370
362
333
355
343
Quelle: LLH, Stand 17.04.2024
Berater/in Ökologischer Landbau (m/w/d), Marburg
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Stellenangebote |
EG 10 TV-H – 40 Wochenstunden – zum nächstmöglichen Termin – unbefristet
in der Abteilung „Beratung“ im Fachgebiet „Beratungsteam Ökologischer Landbau“.
In Abhängigkeit von der Vorbildung und dem Vorliegen mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung bis EG 11 TV-H grundsätzlich möglich.
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Christoph Rohde und Ulrich Stahl, Fachinformation Ökonomie und Markt
am
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Konditionalität |
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) hat die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität 2024 fertig gestellt.
Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden Konditionalitäten genannt und sind im EU-Recht verankert. Die Regelungen der Konditionalität umfassen:
9 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) und
11 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).
Hinweise zu den Änderungen bei GLÖZ 8 für das Jahr 2024 finden Sie in der aktuellen Broschüre auf den Seiten 17 bis 19 – siehe auch Link zum BMEL auf Seite 18.
Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten. Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren Dokumentation zunehmend wichtig.
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung. Außerdem finden Sie hier aktuelle Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben der Konditionalitäten und zur hessischen Dokumentationshilfe GQS HOF CHECK, die jährlich in aktualisierter Version angeboten wird.
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Martina Behrens, Landwirtschaftliche Biodiversitätsberatung; Manuel Fränzke und Dr. Anna Marie Techow, Fachinformation Pflanzenbau
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Biodiversität,Dauergrünland,Direktzahlungen |
Artenreiche Grünlandflächen bieten einer großen Anzahl an Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Sie prägen das Landschaftsbild positiv und unterstützen die Speicherung von Wasser und CO2. Landwirtinnen und Landwirte, die sich für eine extensive Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen entscheiden, leisten somit wertvolle Beiträge zur Förderung der Biodiversität und Gesunderhaltung unserer Umwelt.
Abb. 1: artenreicher Grünlandbestand
Über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ kann nun eine Honorierung dieser landwirtschaftlichen Umweltleistung erfolgen.
Das Besondere an dieser Fördermaßnahme ist, dass sie ergebnisorientiert ausgerichtet ist. Der Nachweis des erwünschten Grünlandzustands erfolgt über das Vorkommen einer bestimmten Anzahl repräsentativer Pflanzenarten des Extensivgrünlands, der sogenannten Kennarten. Die Auswahl an hessischen Kennarten deckt einerseits die Vielfalt wertgebender Grünlandlebensräume ab. Andererseits ist die Liste so gehalten, dass ein Artennachweis möglichst unkompliziert erfolgen kann.
Zusätzliche Anforderungen, die über das Fachrecht oder die Konditionalitäten hinausgehen, fordert die Öko-Regelung 5 nicht, sondern der Nachweis von vier der sogenannten „Kennarten“ ist für eine Förderung der Flächen ausreichend. Demzufolge sind die Bewirtschaftenden selbst in der Verantwortung, ihre Flächen so zu nutzen und zu pflegen, dass ihr Artenreichtum erhalten bleibt oder sogar gefördert wird.
Kennarten im Grünland sicher nachweisen
Für den Erhalt der ergebnisorientierten Honorierung müssen Kennarten bzw. Kennartengruppen erfasst und dokumentiert worden sein.
Dokumentation und Nachweis erfolgen per Erfassungsbogen:
Der Nachweis der Kennarten erfolgt im Antragsjahr 2024 ausschließlich durch Eintragung in den Erfassungsbogen, der im Downloadbereich des hessischen Agrarportals zur Verfügung gestellt wird (Nach Anmeldung Klick auf den Personenident rechts oben, dann unter „Meine Dokumente“, „Hochgeladene Dokumente“ und schließlich „Erfassungsbogen Öko-Regelung 5 2024“ auswählen und auf „Ausgewählte Dokumente herunterladen“ klicken). Dieser enthält die aktuelle Liste der in Hessen relevanten Kennarten- und Kennartengruppen für die Öko-Regelung 5. Die Verwendung anderer, auch älterer Erfassungsbögen ist nicht zulässig und führt zum Verlust der Förderung.
Zur Kontrolle der Förderfähigkeit muss je Fläche ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erfassungsbogen je Fläche vorliegen und vorgezeigt werden können.
Abb. 2: Beispiel für im Agrarportal angezeigte Begehungsstreifen
Die Erfassungsmethode ist einheitlich festgelegt:
Der Nachweis der Kennarten muss für jeden Grünlandschlag einzeln erfolgen.
Die Erfassung im Gelände erfolgt innerhalb eines 10 m breiten Streifens, dem sogenannten Begehungsstreifen.
Der abzuschreitende Streifen wird schlagindividuell im hessischen Agrarportal angezeigt, wenn auf einer Grünlandfläche im Flächennutzungsnachweis (FNN) unter „Interventionen“ die Öko-Regelung 5 ausgewählt wird.
Der Begehungsstreifen wird ab einer Größe des Antragsschlages von über einem Hektar in drei Abschnitte unterteilt. Diese werden ebenfalls in der Kartenansicht des Agrarportals angezeigt.
Wichtig für die korrekte Erfassung der Kennarten:
Die Erfassung der Kennarten erfolgt innerhalb des Begehungsstreifens für jeden Abschnitt separat.
Mehrere Individuen einer Kennart innerhalb eines Abschnitts zählen als eine vorgefundene Kennart.
Kommen in einem Abschnitt mehrere Arten einer Kennartengruppe vor, zählen auch diese lediglich als eine vorgefundene Kennart.
Bei Schlägen über 20 m Breite werden Pflanzen, die weniger als 5 m vom Rand des Schlages entfernt sind, nicht mitgezählt. Dagegen werden Kennarten, die im Schlaginneren an überquerten Kleinstrukturen (z. B. Gräben, Gebüschen) vorkommen, auch als Vorkommen gewertet und miterfasst.
Standort und Begehungslinien auf dem Smartphone anzeigen
Insbesondere auf größeren und komplexer geformten Schlägen ist das Einhalten der Begehungsstreifen nicht immer einfach. Abhilfe kann hier die Verwendung einer App schaffen, die den Import der Begehungsstreifen-Geometrien aus dem digitalen Antrag und die Anzeige des eigenen Standorts ermöglicht.
Eine exemplarische Anleitung hierfür findet sich unter: https://www.schafland17.de/anleitung-begehungsstreifen
Zeitraum der Kennartenzählung:
Zum Erhalt der Förderung müssen zum Zeitpunkt der Kontrolle in jedem Abschnitt mindestens vier Kennarten bzw. Kennartengruppen, jeweils mit mindestens einem dort gewachsenen Individuum, vorhanden sein und im Erfassungsbogen durch Ankreuzen der entsprechenden Kennart oder Kennartengruppe dokumentiert sein.
Bitte dringend beachten, dass eine Kontrolle bereits im Verlauf der Vegetationsperiode erfolgen kann. Es empfiehlt sich somit eine zeitige Erfassungunmittelbar zur Antragstellung. Um auch in diesem Zeitraum noch nicht blühende Arten zuverlässig erfassen zu können, wurde die vorliegende Bestimmungshilfe um vegetative Merkmale häufiger Kennarten ergänzt.
Flächenauswahl für die Beantragung der Kennarten-Förderung:
Es sollten nur Flächen für die Öko-Regelung 5 beantragt werden, auf denen ein Vorkommen der Kennarten gesichert ist. Kennarten, die bei einer Vor-Ort-Kontrolle nicht vorgefunden werden, können von den Prüfern nicht mitgezählt werden. Werden auf diese Weise auf einer Fläche weniger als vier Kennarten festgestellt, wird diese für die Förderung aberkannt.
Aktualisierungen beachten:
Alle Angaben beziehen sich auf das Antragsjahr 2024. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Laufe der Förderperiode zu einer Änderung der Fördervoraussetzungen bzw. Dokumentationsanforderungen kommt. Bei allen Angaben in diesem Kompaktwissen handelt es sich daher um nicht rechtsverbindliche Auskünfte.
Bitte beachten Sie die Angaben der GAP-Direktzahlungen- und Ausführungsverordnung, Hinweise in Ihrem hessischen Agrarportal und die Informationen Ihrer Bewilligungs- und Beratungsstellen.
Für einen Grünlandschlag wird im Agrarportal ein Begehungsstreifen in drei Abschnitten angezeigt.
Bei der Begehung des Streifens zur Erfassung der Kennarten werden in Abschnitt 1 an mehreren Stellen die typischen Blätter von Wiesen-Margeriten und Gewöhnlicher Schafgarbe gefunden. Im Erfassungsbogen werden sie jeweils als eine vorgefundenen Kennart dokumentiert (siehe Tabelle 1). Zudem fallen zahlreiche Exemplare von Kriechendem Hahnenfuß und Wegerich-Arten auf. Diese sind jedoch auch auf intensiv bewirtschafteten Wiesen weit verbreitet und daher nicht auf der Liste der für die Öko-Regelung 5 anrechenbaren Kennarten geführt. Bei genauerem Hinsehen und Abgleich mit der Bestimmungshilfe findet sich jedoch auch der Scharfe Hahnenfuß, sodass eine Eintragung bei der Artengruppe der Hahnenfußarten erfolgen kann.
Ebenfalls in Abschnitt 1 fallen Blattrosetten auf, die mittels der Bestimmungshilfe der Kennartengruppe der hochwüchsigen gelben Korbblütler mit großen Blüten zugeordnet werden können. Obwohl hier sowohl Wiesen-Pippau als auch Wiesen-Bocksbart erkannt werden, erfolgt nur ein Eintrag in der Liste, da beide der gleichen Kennartengruppe angehören.
Zu Beginn des Abschnitts 2 wachsen überwiegend die gleichen Arten. Hangabwärts wurde im Frühjahr ein dichter Flor von Wiesen-Schaumkraut beobachtet, welches nun zusätzlich als Kennart im Erfassungsbogen notiert wird.
Der dritte Abschnitt umfasst zunehmend zeitweise feuchtere Bereiche einer Senke. Hier gesellen sich niedrig lila blühende Pflanzen hinzu. Ein Blick in die Bestimmungshilfe bestätigt, dass hier Kriech-Günsel wächst und keine Verwechslung mit dem von weitem ähnlichen Gundermann vorliegt. Somit erfolgt die Eintragung in den Erfassungsbogen. Um das noch blütenlose Labkraut zu bestimmen, werden einige Fotos mit dem Smartphone aufgenommen und an eine Bestimmung-App übermittelt. In diesem Fall erweist es sich als Weißes Labkraut, welches als typische Pflanze nährstoffreicher Böden nicht in der Liste der Kennarten enthalten ist. Auf dieselbe Weise können jedoch auch noch Flockenblumen bestimmt und in die Liste aufgenommen werden.
Am angrenzenden Gewässerrand bestimmen Kennarten wie Mädesüß und Beinwell das Bild. Da diese jedoch nicht auf unserem Begehungsstreifen liegen, werden sie nicht notiert.
Trotzdem wurden in allen Abschnitten die geforderte Anzahl von vier Kennarten erreicht und der Erfassungsbogen kann, mit Datum und Unterschrift des Bewirtschafters sowie der Schlagnummer versehen, für eine Kontrolle bereitgehalten werden.
Tabelle 1: Beispiel für die Dokumentation der aufgefundenen Kennarten (Exemplarischer Ausschnitt aus Erfassungsbogen)
Kennart(engruppe)
Abschnitte
1
2
3
Beinwell
Echtes Labkraut
Kriech-Günsel
x
Gewöhnliche Schafgarbe
x
x
Wiesen-Margerite
x
x
x
Wiesen-Schaumkraut
x
x
Artengruppe Flockenblumen
x
Hahnenfuß-Arten
x
x
Artengruppe hochwüchsige gelbe Korbblütler mit großen Blüten
x
x
Artengruppe Mädesüß
Neues „Kompaktwissen Kennarten“ in zweiter Fassung nun vorab digital verfügbar – gedruckte Version liegt voraussichtlich ab der KW 18 aus
Bitte beachten: Die gedruckte Version des „Kompaktwissen Kennarten“ liegt voraussichtlich ab der Kalenderwoche 18 bei den regionalen Dienststellen des LLH sowie bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Landkreise und den regionalen Landschaftspflegeverbänden und den Kooperationspartnern aus. Von Vorbestellungen oder Reservierungen bitten wir abzusehen.
Aktuelle und informative Details zu den hessischen Kennarten sowie zur Erhebung im Feld und zur Bewirtschaftung der Flächen finden sich in der reich bebilderten Informationen „Kennart? – Erkenn ich! – Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“.
In Kooperation Hessischen Landesamts für Naturschutz (HLNUG) und dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel konnte eine optimierte Neuauflage erstellt werden. Wir bedanken uns sehr für die zahlreichen hilfreichen Hinweise aus der Landwirtschaft, den Kreisverwaltungen und Beratung.
Neu sind unter anderem Lebensraumübersichten, die standorttypische Kennartenzusammenfassen und zur Erstorientierung und/oder zur Bestätigung der Bestimmungsergebnisse verwendet werden können. Die Artenportraits und einführenden Kapitel wurden um gezielte Informationen zur Bewirtschaftung und Förderung der Kennarten erweitert. Zusätzliches Bildmaterial von vegetativen Pflanzenmerkmalen soll die Bestimmung von ausgewählten Kennarten im blütenlosen Zustand ermöglichen. Die Kennartenliste wurde um die Arten der Kennartengruppen, die deutschen Artnamen und Seitenverweise auf die Artenportraits vervollständigt.
Die Auswahl anerkannter Kennarten und Ausschlussarten ist aber unverändert geblieben.
Um begriffliche Unsicherheiten auszuräumen, wurden Weideverträglichkeit und Futterwert der Arten definiert. Nähere Informationen hierzu finden sich auch im Beitrag Weideverträglichkeit und Futterwert von Grünlandarten der Grünland-Fachinformation.
Biodiversität im Grünland fördern (und erhalten)
Extensives Grünland zählt zu den artenreichsten Biotopen im weltweiten Vergleich. Die Pflanzenzusammensetzung eines Grünlandbestands ist dabei kein Zufall, denn sie ist immer das Ergebnis der regionalen Standortbedingungen und der Bewirtschaftung. Nur durch die Weiterführung der meist extensiven Bewirtschaftungsweise, können die entsprechenden Pflanzengesellschaften auch weiterhin erhalten werden.
Wenn Sie die Artenvielfalt in Ihrem Grünland erhöhen möchten, gibt es einige grundsätzliche Maßnahmen, die auf einer Vielzahl von Grünlandstandorten zum Erfolg führen. Davon ausgenommen sind Flächen mit geschützten FFH-Lebensraumtypen (LRT), die eine angepasste Bewirtschaftung benötigen, damit das gesetzliche Verschlechterungsverbot eingehalten werden kann. Bewirtschaftungsempfehlungen zu diesen besonderen Grünlandstandorten finden Sie in den LRT-Leitlinien (vgl. Kapitel 7).
Extensive Bewirtschaftung als Basis für Vielfalt
Biodiversität auf Weiden
Viele artenreiche Wiesen werden zweimal pro Jahr gemäht und nicht oder nur gering gedüngt. Dadurch können viele blühende Kräuter nebeneinander existieren. Ungünstig sind hingegen eine häufige Mahd (mehr als zweimal pro Jahr) und insbesondere Mulchen sowie eine Verbrachung durch ausbleibende Nutzung. Auch eine andauernde Beweidung mit starkem Viehtritt, der die Narbe zu stark beschädigt, wirkt sich negativ aus. In der Folge führt dies zu einem Rückgang der Kennarten(gruppen).
Dass allein kleinere Unterschiede bei Bewirtschaftungsmaßnahmen schon einen immensen Einfluss auf die Bestandszusammensetzung haben können, zeigte beispielhaft ein Langzeitversuch zur „Bestandsentwicklung auf einer Glatthaferwiese bei Brache, Schnitt und Mulchen“ auf dem Landwirtschaftszentrum Eichhof.
Mulchen wird bei der Grünlandpflege häufig als Alternative angesehen, wenn das Schnittgut aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt werden kann. Aber: Durch den Verbleib des Mulchmaterials auf der Fläche, stehen dem Boden diese Nährstoffe langfristig wieder zur Verfügung. Dies führt dazu, dass die Fläche weniger aushagert als es beim Mähen und Abfahren der Fall sein würde. Ein konstanter Nährstoffaustrag ist allerdings oft Voraussetzung, um die entsprechende Bestandzusammensetzung zu erhalten. Dies wird auch in dem Langzeitversuch deutlich. In den Mulchvarianten ist ein obergrasreicher Bestand mit einem höheren Anteil stickstoffliebender Arten zu finden, zu denen die hessischen Kennarten in der Regel nicht zählen. Beim Mähen und Abfahren des Erntegutes sind die Bestände artenreicher mit weniger Obergräsern. Dieser Effekt erhöht sich bei einer zweimaligen Mahd. Die Ausprägung dieser Effekte ist immer auch abhängig vom Standort und nicht auf jede Fläche übertragbar.
Mit dem Zeitpunkt des ersten Schnitts lässt sich die Artenzusammensetzung des Grünlandes stark beeinflussen. Die Entwicklung der meisten Kennarten verläuft vergleichsweise langsam, sodass sie ausreichend Wachstumszeit benötigen, um einen Schnitt zu verkraften und wieder austreiben oder rechtzeitig Samen bilden zu können. Traditionell erfolgt der erste Schnitt zur Blüte der bestandsbildenden Gräser, je nach Standort meist Anfang bis Ende Juni. Bei sehr spätem ersten Schnitt im Spätsommer oder Herbst gleichen die Pflanzenbestände häufig nach einiger Zeit langjährigen Brachen. Auf diese Weise wird zwar eine Verbuschung verhindert, eine Förderung der Pflanzenartenvielfalt findet allerdings nicht statt.
Je wüchsiger der Standort, umso wichtiger ist ein rechtzeitiger Schnitt im Juni, da sonst lichtliebende, niedrigwüchsigere Kräuter (oft Kennarten) von höherwüchsigen Gräsern beschattet und verdrängt werden. Der optimale Schnittzeitpunkt ist immer abhängig vom Standort und dem Wachstums- und Witterungsverlauf.
Neben dem ersten (Ein)Schnitt in die Vegetation sind auch die Erholungsphasen zwischen den Nutzungen für die Förderung der Kennarten relevant. Das Mittelmaß macht’s: In Folge einer hohen Nutzungsfrequenz haben die Kennarten nicht genug Zeit, um Kraft für den Wiederaustrieb zu sammeln. Eine zu geringe Nutzungsfrequenz wiederum führt zu erhöhtem Aufwuchs an Biomasse, die lichtliebende, niedrigwüchsige Kräuter beschattet. In der traditionellen Heunutzung, die der Ursprung vieler unserer blütenbunten Wiesen ist, hat sich auf vielen Standorten eine zweischürige Mahd mit mindestens acht Wochen Regenerationszeit zwischen den Nutzungen bewährt. Allgemein gilt: Je weiter der Schnittzeitpunkt des zweiten Aufwuchses nach hinten verlegt wird, desto weniger Einfluss hat er auf die Bestandszusammensetzung.
Zielführend Düngen
Die Düngung und damit der Nährstoffeintrag in die Bestände begünstigt das Wachstum bestimmter Pflanzenarten. Konkurrenzstarke Arten, wie zum Beispiel Gräser, werden somit dominanter und verdrängen andere Arten. Bei reduzierter oder unterlassener Düngung können konkurrenzschwache Blütenpflanzen sich gegen wüchsigere Gräser durchsetzen. Zudem ist der Aufwuchs auf weniger gedüngten Flächen lichter, und davon profitieren viele Arten. Wird auf die Stickstoffdüngung bei ausgewogener PK-Versorgung verzichtet, profitieren vorrangig die Leguminosen. Bei einem Verzicht auf jegliche Düngung sind die Effekte für die Artenvielfalt am größten. Abhängig von der Ausgangssituation sind die zu erwartenden Effekte unterschiedlich. Auf gut versorgten, grasreichen Standorten sind sie kleiner, als in krautreicheren Höhenlagen.
Für die meisten Kennarten sind keine oder höchstens geringe Düngergaben tolerabel und wenn, dann nur in Form von Festmist, da Gülle o. ä. zu viel schnell verfügbaren Stickstoff enthält. Ob eine Düngung sinnvoll ist, hängt vom Entwicklungsziel ab.
Kennarten und Beweidung
Sofern es sich nicht um mahdabhängige Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie handelt, ist eine Beweidung z. B. mit Mutterschafen oder -kühen auf mäßig trockenem bis mäßig feuchtem Extensivgrünland ebenfalls möglich, wenn die Weidegänge eine möglichst kurze Zeitspanne umfassen (Umtriebsweide oder Hutung), die Ruhezeiten eingehalten werden und keine Zufütterung erfolgt. Auf reinen Weideflächen wird gegebenenfalls eine Nachpflege (Gehölzentfernung) nötig oder es können Ziegen zum Einsatz kommen. Eine Nachbeweidung mahdgenutzter Flächen im Herbst ist für artenreiche Bestände i. d. R. unkritisch, wenn der Weidegang bei trockenem und trittfestem Boden stattfindet. Eine Vorbeweidung im zeitigen Frühjahr kann durch Reduktion der Gräser die Entwicklung einiger Kennarten begünstigen.
Artenanreicherung im Dauergrünland
Zur Förderung der Biodiversität von artenarmen Grünlandbeständen sind verschiedene Maßnahmenkombinationen denkbar. Häufig müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, um abgestimmte Handlungsanleitungen für Einzelflächen zu erstellen.
Auf bislang intensiver genutzten, nährstoffreicheren Flächen sollte vorab eine Nährstoffreduktion durch Aushagerung erfolgen. Dazu werden die Düngergaben eingestellt, die Fläche wird aber weiterhin häufig geschnitten und das Mahdgut abgefahren. Durch die Mahd ohne Düngung wird dem Boden vor allem Stickstoff entzogen, während die Reduktion des Phosphats bspw. wesentlich länger dauert. Der Nährstoffentzug wird dabei durch eine frühe und häufige Mahd beschleunigt, bleibt aber ein langwieriger Prozess. Je nährstoffreicher ein Standort ist, desto häufiger sollte anfangs gemäht werden. Der Mahdtermin sollte dabei an die Vegetationsentwicklung im jeweiligen Jahr angepasst werden. Die Methode eignet sich damit am ehesten zur Artenanreicherung von mäßig nährstoffreichen Lebensräumen. Im Anschluss an die erfolgreiche Aushagerung des Bodens erfolgt nach der Reduktion der Düngung auch die Reduktion der Schnitthäufigkeit. Magere Standorte werden dann ein- bis zweimal pro Jahr geschnitten, auf ertragsstärkeren Standorten erfolgt eine zwei- bis maximal dreimalige Mahd. Je nach Standort und Zustand der Fläche nimmt die Erhöhung der Kennartenanzahl mehrere Jahre in Anspruch.
Ansaaten von Kennarten nur im Ausnahmefall
Kennarten sind überwiegend konkurrenzschwache Pflanzenarten. Deren Neuansaaten können sich auf den meisten Standorten nur nach vorangehend intensiver Bodenbearbeitung gut entwickeln. Hierbei ist zu beachten, dass ein Grünlandumbruch genehmigt werden muss und im Vorfeld das Vorliegen von Schutzzielen mit den zuständigen Verwaltungsstellen zu prüfen ist.
Zudem muss genetisch an den Standort angepasstes Regiosaatgut verwendet werden, um wichtige ökologische Beziehungsgefüge nicht zu zerstören. Ohne eine dauerhafte, standortgemäße Anpassung der Bewirtschaftung (s.o.) verschwinden kurzfristig gewachsene Ansaaten wieder.
Das Einbringen von Kennarten kann dann sinnvoll sein, wenn trotz nährstoffreduzierter Standortbedingungen und langfristig extensiver Bewirtschaftung keine Erweiterung des Artenspektrums durch den Samenvorrat oder Eintrag von außen erfolgt. Hier kann z.B. die Übertragung von Mahd- oder Saatgut artenreicher Bestände aus der gleichen Region die Besiedlung von Grünlandflächen unterstützen.
Die Landschaftspflegeverbände und das Biodiversitätsteam des LLH beraten Sie gerne bei der Wahl und Umsetzung des geeigneten Verfahrens. Die Anreicherung des Arteninventars von Grünlandbeständen ist ein langfristiger und nicht immer erfolgreicher Prozess. Umso wichtiger ist es, artenreiche Wiesen und Weiden durch eine geeignete Bewirtschaftung zu erhalten.
geschrieben von
Angela Mögel, Beratungsteam Tierhaltung
am
in
Pflanzenschutz (Dauergrünland) |
Folgende Fotoserie gibt weitere Informationen zu Eigenheiten der Herbstzeitlosen:
Fotos vom 7. April 2024 – Fläche im Taunus bei Wiesbaden:
Bei diesem Besatz mit Herbstzeitlosen ist eine händische Bekämpfungsmaßnahme nicht mehr möglich
Je nach Bodenart und Nährstoffversorgung sind die Herbstzeitlose-Pflanzen von unterschiedlicher Wuchshöhe – für den optimalen Bekämpfungstermin muss in die Blattscheide nach dem Samenstand geschaut werden; Achtung: nicht jede Pflanze bildet einen Samenstand
Herbstzeitlose im kräuterreichen Grünland – wer jetzt die Kennarten nach Öko-Regelung 5 bestimmt, kann dabei auch auf Herbstzeitlosen-Vorkommen achten
Feld-Hainsimse und Moos sind Indikatoren für einen nährstoffarmen, mageren Standort – das bietet die optimalen Ausbreitungsbedingungen für die Herbstzeitlose
Das Wiesenschleppen verletzt und verdrängt die Herbstzeitlose nicht
Dieser Beitrag stammt aus der Beratungs-Info Grünland Futterbau Hessen Süd.
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Herbstzeitlose: Jetzt mulchen!
geschrieben von
Katharina Weihrauch und Stephan Brand, Beratungsteam Pflanzenbau
am
in
Pflanzenschutz (Dauergrünland) |
Dürrejahre, mangelnde Kalkung und insgesamt unzureichende Grünlandpflege aber auch Überschwemmungen, mit denen die Samenkapseln weitergetragen wurden, haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Herbstzeitlose auf vielen Flächen einwandern konnte bzw. der Besatz deutlich zugenommen hat.
Da es sich um eine ausgesprochen giftige Pflanze handelt, die auch in der Futterkonserve einer Nulltoleranzgrenze unterliegt, sind unbedingt Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Besonders effektiv ist die mechanische Bekämpfung.
Die Herbstzeitlose kann durch 2-maliges Mulchen im Abstand von 4 – 6 Wochen, jeweils bei Erscheinen der Samenkapsel, ab Mitte/Ende April, erfolgreich zurückgedrängt werden. Die Variante des zweimaligen Mulchens zielt auf das Aushungern der Pflanze ab. Der einmalige Mulchgang reduziert lediglich das Samenpotential auf der Fläche.
Nach dem Winter treibt die Herbstzeitlose im Frühjahr aus und wird zum Erscheinen der Samenkapsel (etwa Mitte/Ende April) eingekürzt. Dabei ist es wichtig, ausreichend tief und langsam zu mulchen, um möglichst viele Samenkapseln anzuschlagen (3km/h langsam und 3 cm tief). Da sich nie alle Pflanzen im gleichen Entwicklungsstadium befinden, werden einige Pflanzen erneut austreiben. Diese Samenkapseln werden dann mit dem 2. Mulchgang (etwa 4 – 6 Wochen später) erfasst. Außerdem wird die Pflanze somit erneut empfindlich geschädigt und nachhaltig geschwächt. Auf eine Frühjahrsdüngung sollte im Behandlungsjahr verzichtet werden, um eine dicke Mulchmatte zu vermeiden. Ab Juni zieht sich die Herbstzeitlose dann geschwächt in die Sommerruhe zurück. Der folgende Aufwuchs kann genutzt werden. Da mit dem tiefen Mulchgang auch eine Schädigung der Altnarbe zu erwarten ist, sollte die Maßnahme mit einer an Standort und Nutzung angepassten Nachsaat kombiniert werden. Die Nachsaat sollte ab Mitte August, nach einer Nutzung, erfolgen, möglichst in Verbindung mit einem kräftigen Striegelgang. In jedem Fall sollten
empfohlene Sorten
zum Einsatz kommen. Je nach Bodenprobe kann der folgende Winter für eine Kalkung genutzt und im Frühjahr die Phosphor- und Kaliumversorgung des Bodens, durch entsprechende Düngung, ausgeglichen werden.
Die Praxis hat gezeigt: der Wirkungsgrad kann im ersten Jahr bereits 90 % betragen, sodass die restlichen Pflanzen in den Folgejahren, dann auch händisch ausgestochen werden können. Versuche zeigen: Nach 3 Jahren ist ein Wirkungsgrad von 100 % möglich. Um Futterverluste zu reduzieren, können stark befallene Teilflächen im Herbst ausgesteckt und dann im Frühjahr gezielt bearbeitet werden. Außerdem eignet sich der Herbst hervorragend für die Erfolgskontrolle der Bekämpfungsmaßnahme.
Wichtig:
Handelt es sich bei den Flächen um Vertragsnaturschutz- oder HALM-Flächen, müssen mögliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Schutzziele von den zuständigen Verwaltungsstellen (Naturschutzbehörden, Abteilungen Landwirtschaft beim Landrat) erwogen und bewilligt werden.