- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - https://llh.hessen.de -

Agrarmärkte Hessen aktuell

Analyse KW 13: Kartoffeln, Getreide und Ölsaaten, Eiermarkt, Qualitätsferkel, Kälber

Kartoffeln

Zuletzt konnte sich die Nachfrage am hiesigen Kartoffelmarkt spürbar beleben. Die Osterzeit und die beginnende Spargelsaison sorgen für flotte Umsätze. Packbetriebe treffen Vorbereitungen, um ägyptische Importware als sog. Spargelkartoffeln verstärkt anzubieten. Das bisherige Preisniveau bleibt unverändert. Erneut höhere Preisforderungen lassen sich bislang nicht durchsetzen. Alterntige Ware dürfte voraussichtlich bis Mitte April zur Verfügung stehen. Insgesamt sind jedoch mängelfreie Partien knapp und teuer. Insbesondere Schälbetriebe verarbeiten Ware mit deutlichen Qualitätszugeständnissen, um den Bedarf zu decken. Pflanzarbeiten kommen bei der hohen Wassersättigung der Böden nur zögerlich voran. Zudem sind Pflanzkartoffeln gefragter Sorten längst ausverkauft.

Kartoffelpreise, Marktregion Hessen, in EUR/dt netto, frei Erfasser

Waschfähig, vor Abzug Sortierkosten
Min. Max. Ø
Erzeugerpreis, festkochende Sorte 45 49 47,75
Erzeugerpreis, vorwiegend festkochende Sorte 45 47 46,25
Erzeugerpreis, mehligkochende Sorte 45 45 45,00

 

Getreide und Ölsaaten

Die Vermarktung der alten Ernte bleibt schwierig. Immerhin konnten die Kurse an der Börse zuletzt Notizgewinne erzielen. Insgesamt ergibt sich ein kleines Plus gegenüber der Vorwoche. Käufer von Brot- und Futtergetreide sind nicht am Markt. Selbst kontrahierte Ware wird nur zögerlich abgerufen. Ungewöhnlich umfangreiche Mengen dürften überlagert werden. Mit einer weiterhin angespannten Marktlage wird gerechnet. Die Feldbestände leiden unter der hohen Bodenfeuchte und zu kühlen Temperaturen. Aus heutiger Sicht wird bestenfalls eine durchschnittliche Ernte in 2024 erwartet. Raps konnte sich zur Vorwoche weiter befestigen, jedoch bleiben die gehandelten Mengen am Kassamarkt sehr überschaubar. Mit weiterhin festen Notierungen wird gerechnet.

Getreide- und Rapspreise, Hessen, in EUR/t

Frei Landlager Ab Hof
Min. Max. Ø Min. Max. Ø
Qualitätsweizen 185 195 188 195 200 197
Brotweizen 158 175 163 170 175 171
Brotroggen 130 150 141 140 150 145
Qualitätshafer 270 290 280 280 300 293
Raps 398 420 409 408 425 417

 

Eiermarkt

Vor den Osterfeiertagen übersteigen die Bestellmengen häufig das Angebot. Nicht immer können die Bestellungen umgehend erfüllt werden. Insbesondere Eier aus Freilandhaltung sind knapp und gesucht. Nach Ostern sind Ausstallungen und Mausern bei einigen Betrieben geplant. Die Versorgungslage dürfte daher angespannt bleiben. Die Preise für freie Ware werden mehr Spielraum nach oben haben.

Preise für Eier in Cent/Stück

Gewichtsklasse M Erzeugerpackstelle Direktvermarktung
Min. Max. Ø Min. Max. Ø
Bodenhaltung 16,60 26,00 20,78 16,20 35,00 25,92
Freilandhaltung 21,00 34,00 25,97 28,00 37,00 32,38
Bioware 21,00 37,00 30,36 31,00 40,00 37,00

 

Qualitätsferkel

Am Schlachtschweinemarkt sind Angebot und Nachfrage im ausgeglichen. Der Schwung für höhere Kurse fehlt. Bei der Internetschweinebörse fiel der Kurs um 2 Cent/kg SG. Bei Ferkeln blieb es bei den Kursen der Vorwoche. Ein nicht zu großes Ferkelangebot steht einer regen Nachfrage seitens der Mäster gegenüber. Nicht nur die ausgeglichenen Marktverhältnisse in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern sorgten dafür, dass die Ferkelpreise in der Marktregion Hessen in der letzten Woche stabil blieben.

Preise für Ferkel in EUR/Tier

Anzahl 6.344
Preisbasis 28 kg
Min. Max. Ø
Preisspanne 82,72 98,43 93,07
Zuschlag 28 – 30 kg 1,00 1,50
Zuschlag > 30 kg 0,50 1,00

 

Kälber

Der Markt für Nutzkälber ist durch ein rückläufiges Angebot gekennzeichnet. Regional ist auch die Nachfrage limitiert. Insofern präsentiert sich der Markt insgesamt ausgeglichen. Robuste Kälber mit guten Masteigenschaften können zuweilen Aufgelder erzielen. Die Marktteilnehmer gehen in der laufenden Woche von gleichbleibenden Preisen aus.

Preise für Kälber in EUR/Tier

Bullenkälber Kuhkälber
Über 28 Tage ab 65 kg Min. Max. Ø Min. Max. Ø
Holstein 10 105 85
Mastkreuzungen 100 235 201 101 103 115
Über 28 Tage ab 85 – 120 kg Min. Max. Ø Min. Max. Ø
Fleckvieh 230 320 275

 

Quelle: LLH, Stand 28.03.2024

Nmin-Wert zu Vegetationsbeginn

geschrieben von Dierk Koch, Daniel Krenzer und Carmen Schumann, Fachinformation Pflanzenbau am in Basisdaten Düngung,N-Düngung |

Der Gesetzgeber fordert vor der Düngung wesentlicher N-Mengen die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung und somit den Nachweis der Düngebedürftigkeit der betreffenden Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten.

Hierfür wird ein repräsentativer Nmin-Wert benötigt. Um diesen zu erhalten, hat der Landwirt drei Möglichkeiten:

Nmin-Wert aus eigener Probenahme

Die genauste Methode ist sicherlich die eigene oder beauftragte Probenahme und der daraus analysierte Nmin-Wert. Die Probenahme erfolgt in drei Schichten: 0 – 30 cm, 30 – 60 cm und 60 – 90 cm. Die notwendige Ausrüstung (Bohrstock 0 – 90 cm und Schlaghammer) können Sie bei Ihrer LLH-Beratungskraft ausleihen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dem beauftragten Fahrdienst des LHL die Proben mitzugeben. Wichtig ist, die Kühlkette vom Ort der Probennahme bis zum Labor einzuhalten. Jede Erwärmung der Bodenprobe führt unweigerlich zu Mineralisierungsschüben, die das eigentliche Nmin-Ergebnis verfälschen können. Sollten zwischen Probenahme und möglichem Eintreffen in Harleshausen mehr als drei Tage vergehen, ist die Probe im tiefgekühlten Zustand zu transportieren.

Nmin-Referenzflächen

Das Nmin-Referenzflächenprogramm wurde initiiert, um den hessischen Landwirten jährlich aktuelle Anhaltspunkte hinsichtlich der Nmin-Gehalte der unterschiedlichen Böden in Hessen zu geben.
Für das Nmin-Referenzflächensystem werden rund 600 Orte, verteilt über ganz Hessen, jährlich beprobt. Die Ergebnisse werden in dem Referenzflächen-Finder zusammengeführt. Der Referenzflächen-Finder filtert die hinterlegten Daten nach Jahr und Postleitzahl. So ist es möglich, für den eigenen Schlag einen annähernd ähnlichen Referenzschlag und dessen Nmin-Ergebnis zu finden. Außerdem finden Sie im Referenzflächen-Finder standortspezifische Gegebenheiten, wie Niederschlagsmittel, Bodenartgruppe, Steingehalt in Krume sowie Unterboden, durchwurzelbare Tiefe, Höhe über NN und Ackerzahl der jeweiligen Referenzfläche. Sollten Sie keine passende Referenzfläche finden, kann die nächste Möglichkeit Abhilfe leisten.

Langjährige und aktuelle Nmin-Werte

Nachfolgend sind die aktuellen Nmin-Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten gelistet. Die Berechnung der langjährigen Nmin-Werte bedient sich der Bodenanalysen zu Vegetationsbeginn seit 2014. Die Werte des laufenden Jahres werden regelmäßig aktualisiert. Im Detail sind die Tabellen zukünftig nur noch nach folgenden Kriterien unterteilt:

Sobald für die jeweilige Kombination mindestens 15 Einzelwerte zugrunde liegen, erscheint für das laufende Jahr der Nmin-Wert in der Tabelle. Sollte eine Kombination nicht verfügbar sein ist der Gesamtmittelwert der Hauptfrucht heranzuziehen.

Die langjährigen Nmin-Werte dokumentieren einen stabilen Wert, welcher über das letzte Jahrzehnt gebildet wurde und dient nur der Orientierung und einer ersten Abschätzung. Hinter jedem angegebenen Wert liegen mindestens 25 Einzelwerte. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Jahreseinfluss nivelliert wird.

Am Seitenende finden Sie die Tabellen auch nochmal in einer PDF zum Download zusammengefasst. Beachten Sie bitte, dass stetig mehr Daten erhoben werden und deshalb die Mittelwertspalte anfangs leer ist und sich im Laufe der Zeit füllt.

Aktuelle Nmin-Bodengehalte für die wichtigsten Ackerkulturen im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten,
Stand: 27.03.2024

Hauptfrucht Vorfrucht 2014 – 2023 2024
Anzahl Mittelwert Anzahl Mittelwert
 *) Bei den grau hinterlegten Werten stehen noch nicht genügend Einzelwerte zur Verfügung.
Winterraps Gerste 638 24 71 12/6/4//22
Weizen 394 26 46 13/7/5//25
Roggen 104 17
Triticale 60 18
Hafer *) 12 18
alle 1702 23 187 12/6/4//22
Wintergerste Gerste 174 29
Weizen 1005 29 91 12/8/7//27
Triticale 114 21 13 12/7/6//25
Mais 118 24
Roggen 70 20
Hafer 25 25
Ackerbohne *) 12 42
alle 2452 26 193 14/7/6//27
Winterweizen Winterraps 924 39 106 14/10/11//35
Mais 767 41 94 13/8/8//29
Weizen 603 38 30 12/8/8//28
Zuckerrüben 340 46 28 13/10/9//32
Gerste 141 35 10 11/8/8//27
Kartoffel 63 51
Hafer 61 33
Roggen 37 36
Triticale 33 35
Ackerbohne 33 41
alle 4817 39 418 13/9/9//31
Winterroggen Roggen 177 19
Weizen 161 26
Gerste 96 22
Mais 84 26
Winterraps 48 24
Triticale 35 21
Hafer *) 13 20
alle 1098 22 80 9/4/4//17
Triticale Weizen 112 36 13 11/7/4//22
Gerste 84 30
Mais 69 37
Winterraps 30 28
Triticale 31 31
Roggen 30 20
alle 500 31 43 9/6/5//20
Dinkel alle 31 31
Durum alle 16 37
Hafer Gerste 44 27
Weizen 36 27 11 14/9/7//30
Mais 19 33
Triticale 14 23
alle 192 26 21 12/8/6//26
Sommergerste Weizen 189 36 25 19/13/6//38
Gerste 57 29
Roggen 37 31
Mais 20 31
Triticale 16 28
alle 462 32 41 17/11/7//35
Sommerweizen Weizen 17 36
alle 64 35 10 14/11/8//33
Sommergetreide
allgemein
Weizen 244 35 37 17/11/6//34
Gerste 105 28
Roggen 51 29
Mais 42 33
Triticale 30 25
Winterraps 18 25
Zuckerrüben *) 10 51
alle 736 31 72 15/10/7//32
Silomais Weizen 359 36 40 15/11/9//35
Gerste 279 38 31 18/13/8//39
Mais 99 44
Roggen 86 26
Triticale 51 32
alle 1374 36 145 16/11/7//34
Körnermais Weizen 30 52
Gerste 37 33
Mais 18 65
Triticale *) 12 31
alle 213 39 18 34/17/11//62
Zuckerrüben Weizen 186 52 19 18/13/9//40
Gerste 87 51 11 24/19/11//54
alle 506 49 44 20/13/8//41
Kartoffeln Weizen 31 53
Gerste 21 50
alle 131 49 11 15/10/7//32
Kohl Weizen 16 54
alle 36 50
Hackfrucht Weizen 678 43 71 18/13/10//41
Gerste 465 42 43 19/15/9//43
Mais 142 49
Roggen 102 28
Winterraps 19 32
Hafer 15 41
Triticale 79 34
Zuckerrüben 15 53
alle 36 50 220 18/12/8//38
Ackerbohnen Weizen 33 50
Gerste *) 13 39
alle 78 45
Erbsen alle 19 43
Kleegras alle 74 25
Luzerne alle 25 24
Leguminosen Gerste 26 36
Triticale 15 28
Weizen 53 48
Roggen *) 12 28
alle 196 36 19 15/10/9//34
Grünland alle 94 25 10 13/6/5//24
Gesamt 14112 33 1251 14/8/7//29

 

Nachfolgend finden Sie PDFs mit den aktuellen Nmin-Bodengehalten sowie ein Archiv der Jahre 2015 – 2023 für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten.

Ausbildungsstelle zum/zur Pferdewirt/in (m/w/d) Pferdehaltung und Service, Dillenburg

geschrieben von am in Stellenangebote |

 

Vollständiges Stellenangebot

Ausbildungsstelle zum/zur Pferdewirt/in (m/w/d) Klassische Reitausbildung, Dillenburg

geschrieben von am in Stellenangebote |

 

Vollständiges Stellenangebot

Rapspreise im Aufwärtstrend

geschrieben von Dr. Nikos Förster, Fachinformation Ökonomie und Markt am in Marktinformation & Preise |

Der Rapspreis hat im laufenden Monat an der Börse bereits um über 45 EUR/t auf zuletzt 457 EUR/t zugelegt.

Beobachter führen dies auf den kräftigen Anstieg der Palmölnotierungen zurück, die – neben den Rohölnotierungen – einen nachweislich großen Einfluss auf die Rapspreise ausüben. Auch von den kanadischen Handelsplätzen für Canola kommen aufgrund der schrumpfenden Anbaufläche derzeit positive Vorgaben.

Auch die EU-Anbaufläche soll nach Einschätzung von Experten in dieser Saison kleiner ausfallen. Die Analysten von Coceral erwarten für die kommende Ernte nur noch 19,13 Mio. t statt 20,05 Mio. t im Vorjahr. Größere Schäden haben die Niederschläge im Herbst an den Beständen aber wohl offenbar nicht hinterlassen. Die Erzeugerpreise in Hessen stiegen zuletzt sprunghaft auf ein Niveau von über 400 EUR/t ohne dabei jedoch nennenswerte Mengen zu mobilisieren. Die Ölmühlen scheinen noch gut versorgt. Sowohl Angebot wie auch Nachfrage bleiben verhalten.

Damit ist die Rapssaat gegenüber dem Weizen im Anbauspektrum wieder konkurrenzfähig. Im Gleichgewicht gilt nach der Theorie ein Verhältnis von 1 : 2 (Raps zu Weizen) bzw. ein Erzeugerpreisniveau von mindestens 400 EUR/t. Bei einem Preis für B-Weizen von 163 EUR/t und Rapspreis von 409 EUR/t ergibt sich derzeit eine Relation von 1 : 2,5.

Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Kosten im Rapsanbau bei rückläufigen Erträgen gestiegen sind. Aufgrund des hohen Vorfruchtwerts und der phytosanitären Vorteile bleibt der Raps aber ein wichtiges Element in den Fruchtfolgen.

Getreide- und Rapspreise, Hessen, in EUR/t

Frei Landlager Ab Hof
Min. Max. Ø Min. Max. Ø
Qualitätsweizen 185 195 189 195 200 197
Brotweizen 158 175 163 170 175 172
Brotroggen 130 150 141 140 150 145
Qualitätshafer 270 290 280 280 300 293
Futterweizen 142 155 146 150 160 155
Futtergerste 130 145 138 140 150 145
Raps 398 420 409 408 425 417

Kartoffellegen: Bodenbearbeitung und Pflanzung

geschrieben von Philipp Möbs, Beratungsteam Pflanzenbau; überarbeitet von Ann-Kathrin Scherer, Beratungsteam Pflanzenbau am in Kartoffeln |

Die Witterungsbedingungen der vergangenen Jahre haben uns immer wieder gezeigt, wie unterschiedlich die Entwicklungsbedingungen für die Kartoffeln im Frühjahr sind.

Wir als Anbauer können jedoch keinen Einfluss auf die Witterung nehmen. Wir haben es aber in der Hand, den Kartoffeln die bestmöglichen Startbedingungen zu ermöglichen. Dazu zählen zum einen eine standort- und witterungsabhängige Bodenbearbeitung zur Saatbettbereitung sowie ein sorgfältiges und genaues Legen von gesundem und vitalem Pflanzgut.
Der Herbst/Winter 2023/24 war gezeichnet durch anhaltende Niederschläge und sehr nasse Verhältnisse. Dadurch ist der Bodenvorrat mit Wasser wieder aufgefüllt worden. Das zeigt auch der  Dürremonitor des UFZ für Hessen (Abb. 1). Demnach gibt es wenige Regionen in Hessen, die momentan noch unter sehr trockenen Bedingungen im Unterboden leiden. Besonders auf den Flächen, die über den Winter mit einer Zwischenfrucht begrünt wurden, ist der Oberboden feucht und unter Umständen noch nicht befahrbar.

Bodenfeuchte vorab kontrollieren

Abb. 1: Wassergehalt des Gesamtboden in Hessen (Quelle: UFZ-Dürremonitor Deutschland

Daraus ergibt sich jedoch, dass momentan feuchte Bedingungen im Unterboden herrschen. Der Oberboden konnte in der vergangenen Woche etwas abtrocknen und es ist verlockend die Bodenbearbeitung etwas tiefer durchzuführen. Auf leichten Böden macht man auch keinen Fehler, da auch die tieferen Bodenschichten schon gut abgetrocknet sind und durch die vielen Niederschläge im Herbst/Winter zum Teil stark verschlämmt und verdichtet sind. Schwerere Böden halten das Wasser deutlich besser und sind aktuell in den tieferen Bodenschichten noch sehr nass. Die Bodenbearbeitung muss an die aktuelle Feuchtigkeit angepasst werden und sollte bei schweren Böden flach und lockernd durchgeführt werden, sodass ein krümeliges Pflanzbett entsteht. Das ermöglicht ein rasches Erwärmen. Bei schweren Böden ist Vorsicht geboten, um keine Schäden im Unterboden zu erzeugen, die später in der Vegetation nicht mehr zu beheben sind und bei den Kartoffeln unter Umständen zu Wachstumsproblemen führen. Somit empfiehlt sich vor der Bodenbearbeitung/Pflanzung eine Spatenprobe durchzuführen, um zu prüfen wie feucht der Unterboden ist und um Schäden zu vermeiden. Mit Blick auf die Wettervorhersage ist der Zeitraum zur Bearbeitung der Böden kurz, da die nächsten Niederschläge gemeldet sind. Momentan ist die Bodenstruktur sehr unterschiedlich, teilweise sind einige Böden noch staunass, während andere kompakt liegen und wasserhart sind. Die Bodenstruktur heißt es weiterhin gut zu erhalten und nicht durch zu frühes Befahren oder Fehler bei der Bodenbearbeitung zu zerstören.

Abb. 2: Verlauf der Bodentemperaturen Frankfurt am Main (nach ISABEL des DWD)

Um negative Auswirkungen der Bodenbearbeitung zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Dammaufbau hängt von Standortbedingungen und Sorte ab

Um genügend lockeren Boden für den Dammaufbau bei der Pflanzung zu Verfügung zu haben, sollte die Bearbeitungstiefe zur Saatbettbereitung je nach Boden zwischen 10 und 20 cm betragen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass ca. 3 bis 4 cm lockerer Boden unter der gepflanzten Knolle vorhanden ist.
Bevor mit der Pflanzung begonnen wird, sollte die Legetiefe der Pflanzmaschine eingestellt werden. Als Faustzahl zur Legetiefe gilt, dass die Oberseite der Pflanzkartoffel direkt unter der Bodenoberfläche (siehe Abb. 3) liegen sollte. Das bedeutet, dass der Furchenzieher der Pflanzmaschine entsprechend des durchschnittlichen Knollendurchmessers unter den Tiefenführungsrädern laufen sollte. (Grund für fraktioniertes Pflanzgut = gleichmäßige Ablage). Die Legetiefe kann dann später auf der Fläche kontrolliert werden, indem der Damm vorsichtig auf das Niveau der vorherigen Bodenoberfläche eingeebnet wird. Dabei sollte die Oberseite der Pflanzknolle zum Vorschein kommen.

Abb. 3: Optimaler Dammaufbau

Sorten, die das Knollennest eher etwas höher anlegen, können auch, um grüne Knollen zu vermeiden 1-2 cm tiefer abgelegt werden. Auch auf leichten und sandigen Böden gilt dies, um den Knollen den Anschluss an Wasser zu ermöglichen.
Nach den Zudeckscheiben der Legemaschine sollten ca. 6 cm Erde über der Knolle liegen, um sicherzustellen, dass nach dem Häufeln eine ausreichend hohe Erdabdeckung erreicht werden kann, um grüne Knollen zur Ernte hin zu vermeiden.
Wenn während des Legens gleichzeitig der Enddamm erstellt wird, sollte die Erdabdeckung über der Knolle ca. 15 bis 17 cm nicht überschreiten. Sollte die Erdabdeckung größer sein, kann dies schnell zu Auflaufverzögerungen und Fehlstellen im Bestand führen.

Während der Pflanzung sollte auch der Pflanzabstand kontrolliert werden. Dieser beeinflusst verschiedene Parameter welche den Ertrag und die Sortierung der geernteten Knollen deutlich beeinflussen können (Tabelle 1).

Tabelle 1: Einfluss des Pflanzabstandes auf Ertrags-Merkmale

Merkmal Zunehmender Legeabstand
Pflanzgutaufwand abnehmend
Anzahl Triebe/Pflanze gleich (fraktioniertes pflanzgut)
Anzahl Triebe /ha abnehmend
Anzahl Knollen/Pflanze Zunehmend (aber auch stark witterungs- und standortabhängig)
Anzahl Knollen/ha abnehmend
Anzahl Untergößen abnehmend
Anzahl Übergrößen zunehmend

Abb. 4: Keimende Kartoffel im Damm
Abb. 5: Fertiggestellte Kartoffeldämme

Der optimale Pflanzabstand ist abhängig vom Produktionsziel und der Sorte. Sorten die eher etwas größerfallend sind, können tendenziell etwas enger gepflanzt werden, ebenso wie Sorten für Vermehrungszwecke. Sorten, die tendenziell kleinfallend sind, können etwas weiter gepflanzt werden. Eine Orientierung zu den optimalen Pflanzabständen einzelner Sorten gibt der Züchter der Sorte in der Regel mit der Sortenbeschreibung heraus. Allerdings sollten eigene Erfahrungen mit den Sorten auf dem eigenen Standort dann auch noch mit in die Entscheidung des endgültigen Abstandes mit einfließen.

Der Pflanzabstand kann kontrolliert werden, indem 11 Knollen in der Reihe freigelegt werden, die Abstände gemessen und aufaddiert werden und dieser Wert dann durch 10 geteilt wird. Somit erhält man den durchschnittlichen Pflanzabstand und kann diesen kontrollieren.

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen

geschrieben von Regierungspräsidium Kassel am in Digitalisierung,Wirtschaftsdünger |

Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Wirtschaftsdünger abgebende, befördernde oder empfangende Betriebe bzw. Organisationen u.a.

  1. einer Meldepflicht bei der Einfuhr an einen Bestimmungsort in Hessen (§ 4 WDüngV) und
  2. einer Aufzeichnungspflicht für alle Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdüngern (§ 3 WDüngV).

Dies gilt auch für Stoffe, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste).

Der Meldepflicht nach Punkt a) muss ein hessischer Betrieb nachkommen, sobald er Wirtschaftsdünger im Laufe eines Kalenderjahres aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen und die

Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger

pro Jahr mind. 200 t Frischmasse beträgt. In diesem Fall ist die Importmeldung dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 31.03. des Folgejahres zu melden.

Mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen können Sie dieser Meldepflicht digital nachkommen und die Importmeldung online hinterlegen. Öffnen Sie dazu die Internetseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.de.

Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit der gleichen Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZI-Datenbank genutzt wird, anmelden.

Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsnummer für Ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können Sie beim RP Kassel beantragen.

Weitere Nutzerinnen und Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe, etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten um das Programm nutzen zu können.

Auch wenn die Übermittlung der Importmeldung weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich ist und die Nutzung des Meldeprogramms gerade zu Beginn aufwendiger erscheint, bietet die Nutzung des Meldeprogramms einige Vorteile:

Weitere Informationen zur Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung finden Sie unter:

https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/duengerecht

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne direkt an:

Sabine Püschel
0561-106 4211, E-Mail:

Jörg Schäfer
0561-106 4214, E-Mail:

Blühflächen in 2024: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2

geschrieben von Manuel Fränzke, Fachinformation Pflanzenbau am in HALM 2 |

Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.

Die Agrarförderung trägt dieser positiven Leistung der angelegten Blühflächen Rechnung und stellte bisher über die zweite Säule Fördermittel bereit, die in Hessen über das HALM (Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen) für ein- und mehrjährige Blühflächen ausgezahlt wurden.

Mit der neuen GAP seit 2023 ändert sich die Förderlandschaft, was auch Einfluss auf die Förderung von ein- und mehrjährigen Blühflächen hatte. Für das Jahr 2024 ergaben sich geringfügige Änderungen in den Fördermaßnahmen, die in der untenstehenden Tabelle 1 enthalten sind.

Förderung von ein- und überjährigen Blühflächen oder -streifen über die Öko-Regelung 1b und 1c

Mit Einführung der neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) in der ersten Säule der Agrarförderung können nun ein- und überjährige Blühflächen über die Öko-Regelung 1b „Blühstreifen oder -flächen auf GLÖZ 8-Aufstockungsflächen“ gefördert werden. Wie die Bezeichnung der Maßnahme vermuten lässt, können die Blühflächen der Öko-Regelung 1b nur auf Flächen angelegt werden, die bereits über die Öko-Regelung 1a für die Erweiterung der nicht produktiven Ackerfläche nach GLÖZ 8 gefördert werden. Auf der eigentlichen GLÖZ 8-Stilllegungsfläche kann keine Förderung über die Öko-Regelung 1b erfolgen. Die Förderhöhen der beiden Maßnahmen addieren sich hier, das bedeutet, die Förderung von 200 €/ha für die Blühfläche der Öko-Regelung 1b werden zusätzlich zur Förderung aus der Öko-Regelung 1a gezahlt.

Prinzipiell werden Öko-Regelungen immer jährlich mit einem Verpflichtungszeitraum für das Antragsjahr beantragt. Bei der Öko-Regelung 1b besteht hier allerdings eine Besonderheit, da sich die Vorgaben der Maßnahme (z. B. Zusammensetzung der Saatgutmischung) ändern, je nachdem, ob sie nur einmalig oder zwei Jahre hintereinander auf derselben Fläche beantragt werden.

Die Aussaat der Blühflächen oder -streifen muss zum 15. Mai des Antragsjahres erfolgt sein. Befindet sie sich nur ein Jahr auf der Fläche (einjährige Blühstreifen bzw. -flächen) darf ein Umbruch erst wieder im Folgejahr durchgeführt werden. Bei Blühstreifen oder -flächen, die zwei Jahre auf derselben Fläche verbleiben (überjährige Blühstreifen bzw. -flächen) ist ein Umbruch ab dem 01. September zulässig, wenn die Aussaat einer Folgekultur folgt, die im nächsten Jahr geerntet wird.

Bei der Öko-Regelung 1b wird zwischen zwei Arten von Blühmischungen unterschieden: Blühmischungen, die sich für die einjährige und Blühmischungen die sich für die überjährige Anlage von Blühstreifen oder -flächen eigenen. Auf einjährigen Blühflächen können beide Arten von Blühmischungen eingesetzt werden. Auf überjährigen nur die, die sich für die überjährige Anlage eigenen. Entscheidend ist hier die Zusammensetzung der Mischung, die die Anforderungen der bundeslandspezifischen Artenliste für Saatgutmischungen erfüllen muss. In Hessen wurde diese Artenliste über die GAP-Ausführungsverordnung (GAPAV) in der Anlage 5 veröffentlicht und kann  hier eingesehen werden. Die zulässigen Arten sind hier in die Gruppen A und B aufgeteilt. Einjährige Blühmischungen müssen mindestens 10 Arten der Gruppe A (ggf. mit Zusätzen aus der Gruppe B) und überjährige mindestens 5 Arten der Gruppe A und 5 Arten der Gruppe B enthalten.

Weitere Anforderungen an die Anlage der Blühstreifen und -flächen nach Öko-Regelung 1b können der Tabelle 1 entnommen werden. In der Tabelle 2 sind bekannte Blühmischungen aufgelistet, die sich nach Prüfung rechtlich für die Anlage von Blühflächen eigenen. In der GAPAV sind zusätzlich Ausschlussgebiete festgelegt, in denen Blühflächen oder -streifen nach der ÖR 1b nicht angelegt werden dürfen.

In Dauerkulturen lassen sich ebenfalls Blühflächen oder -streifen über die Öko-Regelung 1c fördern. Die Anforderungen sind hier fast identisch mit denen von 1b, mit der Ausnahme, dass es keine Vorgaben zur Mindestgröße und -breite gibt.

Ökologisch wirtschaftende Betriebe sollten bezüglich Überlegungen zur Teilnahme an der Öko-Regelung 1b beachten, dass sie keine Ökolandbauförderung (HALM B.1) für beantragte Flächen mit der Öko-Regelung 1a und 1b erhalten. Zusätzlich muss das Saatgut für Blühmischungen in ökologischer Qualität vorliegen.

Mehrjährige Blühflächen werden über HALM 2 angeboten

Mehrjährige HALM 2-Blühflächen (HALM 2 C.3.2) müssen nur einmalig bis zum 31. Mai angelegt werden und dann bis zum Ende der Verpflichtung (in der Regel fünf Jahre) auf der Fläche verbleiben. Im Zeitraum vom 01. September bis 30. Oktober  müssen sie im fünfjährigen Verpflichtungszeit mindestens einmal gemäht oder gemulcht werden, um einer möglichen Sukzession der Fläche entgegenzuwirken. Hierbei müssen mindestens 25 % und maximal 50 % der Fläche durch Mähen oder Mulchen gepflegt werden. Wie auch bei den Blühflächen der Öko-Regelung 1b, ist der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel auf den HALM 2-Blühflächen nicht gestattet.

Mehrjährige Blühflächen werden ökologisch als deutlich wertvoller angesehen, weil sie neben dem Nahrungsangebot längerfristige Nist- und Deckungsmöglichkeiten bieten und einen Platz für das Überwintern zahlreicher Wildtiere und Insekten zur Verfügung stellen. Damit einher geht aber auch eine erhöhte Anforderung an das Saatgut, welches bei den mehrjährigen HALM 2-Blühflächen oder -streifen zusätzlich regional-zertifizierte Wildpflanzen und ein breites Artenspektrum umfassen muss. Dies lässt die Saatgutkosten voraussichtlich höher ausfallen als bei einjährige Blühflächen, dafür muss in der Regel aber auch nur eine einmalige Aussaat im ersten Jahr erfolgen. Für eine angelegte mehrjährige HALM 2-Blühfläche werden über den Verpflichtungszeitraum jährlich 750 €/ha Förderung gezahlt.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen können den aktuellen HALM 2-Richtlinien entnommen werden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Förderbedingungen (Stand März 2024) ist in der Tabelle 1 zu finden. Blühmischungen, die die Anforderungen von HALM 2 erfüllen und bekannt sind, können der Tabelle 2 entnommen werden.

Ökobetriebe müssen bei mehrjährigen HALM 2-Blühflächen wieder auf Eigenmischungen zurückgreifen

Wie bereits im vorangegangen Jahr, existieren auf dem Markt keine fertigen Blühmischungen aus ökologischem Saatgut, die sich für die Anlage von mehrjährigen HALM 2-Blühflächen eigenen. Ökobetriebe, die in 2024 mehrjährige Blühflächen anlegen möchten, müssten daher auf eine Eigenmischung zurückgreifen, die aus verfügbaren Blühmischungen angefertigt werden kann (siehe Tabelle 2). Nach aktuellem Stand, kann die Öko-Blühmischungen „Blüh- und Schonstreifen NRW“ von Camena entweder mit den Wildpflanzenmischungen „Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige; 100 %“ von Rieger-Hofmann oder der „W24b Hessische Blühmischung mehrjährig, Variante für Öko-Betriebe, HALM 2“ von Wildsaaten gemischt werden, um eine für HALM 2 C.3.2 förderfähige Mischung zu erhalten.

Wichtig hierbei ist, dass ein Mischungsverhältnis von 70/30 eingehalten wird, also 70 % der Eigenmischung aus „Blüh- und Schonstreifen NRW“ und 30 % entweder aus der „Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige; 100 %“ oder der „W24b Hessische Blühmischung mehrjährig, Variante für Öko-Betriebe, HALM 2“ kommen. Bei einer vorgegebenen Aussaatstärke von 10 kg/ha müssten als 7 kg/ha und 3 kg/ha gemischt werden.

Zusätzlich muss eine Genehmigung für die Verwendung des Wildpflanzensaatguts über die oXs-Datenbank eingeholt werden, da dies nur in nichtökologischer Qualität vorliegt. Hierzu muss in der Datenbank die Kategorie „Mischungen“ und die Art „Regio-Saatgut“ ausgewählt werden (im vorangehenden Link zur Datenbank bereits vorausgewählt). Danach kann „Blühmischung – gebietsheimisches Saatgut Hessen“ ausgewählt werden und auf den Button „zur Bestätigung“ geklickt und die benötigten Unterlagen ausgedruckt werden.

Für die Dokumentation müssen Kaufbelege zu den Saatgutmischungen, Saatgut-Etiketten und der Ausdruck aus der oXs-Datenbank aufbewahrt werden.

Tabelle 1: Gegenüberstellung der Förderbedingungen

Bezeichnung Dauer Förderhöhe
(jährlich)
Mischungsvorgaben Anforderungen
Einjährige Blühstreifen oder   -flächen auf Brachen

(Öko-Regelung 1b / 1c)

einjährig
(Umbruch erst im Folgejahr erlaubt; Anforderungen an die Bodenbedeckung beachten)
200 € /ha
(zusätzlich zur Förderung aus ÖR 1a)
mind. 10 Arten der Gruppe A, ergänzt durch Gruppe B

oder

mind. jeweils 5 Arten der Gruppe A und B

nach GAPAV Anlage 5

  • Nur auf Flächen mit ÖR 1a (Erweiterung der GLÖZ 8-Brache)
  • mind. 0,1 ha, max. 3 ha
  • Mindestbreite 5 m
  • Vorgaben zu Größe und Form entfällt in Dauerkulturen (Öko-Regelung 1c)
  • Aussaat bis zum 15. Mai; bei Mischung mit jeweils 5 Arten aus Gruppen A und B keine erneute Ansaat im zweiten Jahr nötig
  • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
  • Mindesttätigkeit nach § 3 (5) GAPDZV nur in jedem zweiten Jahr erforderlich
  • Beantragung mit dem Gemeinsamen Antrag (März bis Mitte Mai)
Überjährige Blühstreifen oder    -flächen auf Brachen

(Öko-Regelung 1b / 1c)

zwei Jahre
(Umbruch ab dem 01.09. im zweiten Jahr; Fläche muss zwei Jahre hintereinander als ÖR 1b beantragt werden)
200 € /ha
(zusätzlich zur Förderung aus ÖR 1a)
mind. jeweils 5 Arten der Gruppe A und B

nach GAPAV Anlage 5

Mehrjährige Blühstreifen oder   -flächen

(HALM C.3.2)

fünfjährig
(im letzten Jahr kein Umbruch bis 31.12.; Anforderungen an die Bodenbedeckung beachten)
750 €/ha HALM 2-Richtlinien

Anlage 6a und b

  • mind. 0,1 ha, max. 2 ha
  • max. auf 10 % der Ackerfläche
  • Aussaat bis 31.05.
  • Keine N-Düngung oder Pflanzenschutz
  • In fünf Jahren mind. 1x pflegen vom 01.09. – 30.10. (25 – 50 % der Fläche)
  • Aufwuchs nicht nutzbar
  • Beantragung in der HALM 2-Antragsphase (bis 01. Oktober)

 

Tabelle 2: Mögliche Blühmischungen in Hessen 2024

Stand März 2024 (alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; durch mögliche Mischungsänderungen seitens der Anbieter wird eine eigene Überprüfung empfohlen; Inhalte stammen zum Teil aus der offiziellen Tabelle „Saatgutmischungen“ für HALM 2 des HMLU)

Mischungsbezeichung
(
alphabetisch)
Hersteller / Vertrieb Öko-Regelung 1b / 1c HALM 2 Ökologisches Saatgut
einjährig überjährig Blühfläche mehrjährig
Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige Rieger-Hofmann GmbH x nein
Eco Schemes 1b/c NRW, HE, SH, BW, SN L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG x x nein
Eigenmischung 70/30 für Öko-Betriebe aus 70 % „Blüh- und Schonstreifen NRW“ und 30 % „Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige; 100 %“ oder „W24b Hessische Blühmischung mehrjährig, Variante für Öko-Betriebe, HALM 2 “ (siehe unten) CAMENA Samen (70 % Anteil) x ja
Rieger-Hofmann GmbH (30 % Anteil)
Wildsaaten GbR (30 % Anteil)
Einj. Blühpflanzen ECO Scheme 1 b/c HE Feldsaaten Freudenberger GmbH & Co. KG x nein
Insekten- und Wildtierlebensraum Hessen Feldsaaten Freudenberger GmbH & Co. KG x nein
Herrnmühle Feick OHG
Saaten Zeller GmbH & Co. KG
Lebensraum I Feldsaaten Freudenberger GmbH & Co. KG x nein
Saaten Zeller GmbH & Co. KG
MFG Bienenweide MFG Deutsche Saatgut GmbH x x nein
NaturPlus – ÖKO ÖR 1b/c 100 öko Blühende Brache einjährig BY, BW, HE, RP Bayerische Futtersaatbau GmbH x ja
NaturPlus ÖKO ÖR 1b/c 200 öko – Blühende Brache mehrjährig BY, BW, HE, RP Bayerische Futtersaatbau GmbH x x ja
OPTIMA Wildlife Blühmix Eco II RUDLOFF Feldsaaten GmbH x x nein
SaatPlus 4 – Eco Schemes/Ökoregelungen 1 b/c – Nektar & Pollen Saaten Zeller GmbH & Co. KG x nein
viterra® BIENE ECO 2.1 SAATEN-UNION GmbH x x nein
W24a Hessische Blühmischung, HALM 2 Wildsaaten GbR x nein

Hinweis:
Alle Texte und Darstellungen auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen erstellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht korrekte Angaben enthalten sind oder es zwischenzeitlich zu Änderungen der Förderungsvoraussetzungen kam. Daher erfolgen alle Ausführungen ohne Gewähr.