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Dr. Nikos Förster, Fachinformation Ökonomie und Markt
am
in
Marktinformation & Preise |
Analyse KW 13: Kartoffeln, Getreide und Ölsaaten, Eiermarkt, Qualitätsferkel, Kälber
Kartoffeln
Zuletzt konnte sich die Nachfrage am hiesigen Kartoffelmarkt spürbar beleben. Die Osterzeit und die beginnende Spargelsaison sorgen für flotte Umsätze. Packbetriebe treffen Vorbereitungen, um ägyptische Importware als sog. Spargelkartoffeln verstärkt anzubieten. Das bisherige Preisniveau bleibt unverändert. Erneut höhere Preisforderungen lassen sich bislang nicht durchsetzen. Alterntige Ware dürfte voraussichtlich bis Mitte April zur Verfügung stehen. Insgesamt sind jedoch mängelfreie Partien knapp und teuer. Insbesondere Schälbetriebe verarbeiten Ware mit deutlichen Qualitätszugeständnissen, um den Bedarf zu decken. Pflanzarbeiten kommen bei der hohen Wassersättigung der Böden nur zögerlich voran. Zudem sind Pflanzkartoffeln gefragter Sorten längst ausverkauft.
Kartoffelpreise, Marktregion Hessen, in EUR/dt netto, frei Erfasser
Waschfähig, vor Abzug Sortierkosten
Min.
Max.
Ø
Erzeugerpreis, festkochende Sorte
45
49
47,75
Erzeugerpreis, vorwiegend festkochende Sorte
45
47
46,25
Erzeugerpreis, mehligkochende Sorte
45
45
45,00
Getreide und Ölsaaten
Die Vermarktung der alten Ernte bleibt schwierig. Immerhin konnten die Kurse an der Börse zuletzt Notizgewinne erzielen. Insgesamt ergibt sich ein kleines Plus gegenüber der Vorwoche. Käufer von Brot- und Futtergetreide sind nicht am Markt. Selbst kontrahierte Ware wird nur zögerlich abgerufen. Ungewöhnlich umfangreiche Mengen dürften überlagert werden. Mit einer weiterhin angespannten Marktlage wird gerechnet. Die Feldbestände leiden unter der hohen Bodenfeuchte und zu kühlen Temperaturen. Aus heutiger Sicht wird bestenfalls eine durchschnittliche Ernte in 2024 erwartet. Raps konnte sich zur Vorwoche weiter befestigen, jedoch bleiben die gehandelten Mengen am Kassamarkt sehr überschaubar. Mit weiterhin festen Notierungen wird gerechnet.
Getreide- und Rapspreise, Hessen, in EUR/t
Frei Landlager
Ab Hof
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Qualitätsweizen
185
195
188
195
200
197
Brotweizen
158
175
163
170
175
171
Brotroggen
130
150
141
140
150
145
Qualitätshafer
270
290
280
280
300
293
Raps
398
420
409
408
425
417
Eiermarkt
Vor den Osterfeiertagen übersteigen die Bestellmengen häufig das Angebot. Nicht immer können die Bestellungen umgehend erfüllt werden. Insbesondere Eier aus Freilandhaltung sind knapp und gesucht. Nach Ostern sind Ausstallungen und Mausern bei einigen Betrieben geplant. Die Versorgungslage dürfte daher angespannt bleiben. Die Preise für freie Ware werden mehr Spielraum nach oben haben.
Preise für Eier in Cent/Stück
Gewichtsklasse M
Erzeugerpackstelle
Direktvermarktung
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Bodenhaltung
16,60
26,00
20,78
16,20
35,00
25,92
Freilandhaltung
21,00
34,00
25,97
28,00
37,00
32,38
Bioware
21,00
37,00
30,36
31,00
40,00
37,00
Qualitätsferkel
Am Schlachtschweinemarkt sind Angebot und Nachfrage im ausgeglichen. Der Schwung für höhere Kurse fehlt. Bei der Internetschweinebörse fiel der Kurs um 2 Cent/kg SG. Bei Ferkeln blieb es bei den Kursen der Vorwoche. Ein nicht zu großes Ferkelangebot steht einer regen Nachfrage seitens der Mäster gegenüber. Nicht nur die ausgeglichenen Marktverhältnisse in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern sorgten dafür, dass die Ferkelpreise in der Marktregion Hessen in der letzten Woche stabil blieben.
Preise für Ferkel in EUR/Tier
Anzahl
6.344
Preisbasis
28 kg
Min.
Max.
Ø
Preisspanne
82,72
98,43
93,07
Zuschlag 28 – 30 kg
1,00
1,50
Zuschlag > 30 kg
0,50
1,00
Kälber
Der Markt für Nutzkälber ist durch ein rückläufiges Angebot gekennzeichnet. Regional ist auch die Nachfrage limitiert. Insofern präsentiert sich der Markt insgesamt ausgeglichen. Robuste Kälber mit guten Masteigenschaften können zuweilen Aufgelder erzielen. Die Marktteilnehmer gehen in der laufenden Woche von gleichbleibenden Preisen aus.
Preise für Kälber in EUR/Tier
Bullenkälber
Kuhkälber
Über 28 Tage ab 65 kg
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Holstein
10
105
85
–
–
–
Mastkreuzungen
100
235
201
101
103
115
Über 28 Tage ab 85 – 120 kg
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Fleckvieh
230
320
275
–
–
–
Quelle: LLH, Stand 28.03.2024
Nmin-Wert zu Vegetationsbeginn
geschrieben von
Dierk Koch, Daniel Krenzer und Carmen Schumann, Fachinformation Pflanzenbau
am
in
Basisdaten Düngung,N-Düngung |
Der Gesetzgeber fordert vor der Düngung wesentlicher N-Mengen die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung und somit den Nachweis der Düngebedürftigkeit der betreffenden Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten.
Hierfür wird ein repräsentativer Nmin-Wert benötigt. Um diesen zu erhalten, hat der Landwirt drei Möglichkeiten:
Nmin-Wert aus eigener Probenahme
Die genauste Methode ist sicherlich die eigene oder beauftragte Probenahme und der daraus analysierte Nmin-Wert. Die Probenahme erfolgt in drei Schichten: 0 – 30 cm, 30 – 60 cm und 60 – 90 cm. Die notwendige Ausrüstung (Bohrstock 0 – 90 cm und Schlaghammer) können Sie bei Ihrer LLH-Beratungskraft ausleihen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dem beauftragten Fahrdienst des LHL die Proben mitzugeben. Wichtig ist, die Kühlkette vom Ort der Probennahme bis zum Labor einzuhalten. Jede Erwärmung der Bodenprobe führt unweigerlich zu Mineralisierungsschüben, die das eigentliche Nmin-Ergebnis verfälschen können. Sollten zwischen Probenahme und möglichem Eintreffen in Harleshausen mehr als drei Tage vergehen, ist die Probe im tiefgekühlten Zustand zu transportieren.
Nmin-Referenzflächen
Das Nmin-Referenzflächenprogramm wurde initiiert, um den hessischen Landwirten jährlich aktuelle Anhaltspunkte hinsichtlich der Nmin-Gehalte der unterschiedlichen Böden in Hessen zu geben.
Für das Nmin-Referenzflächensystem werden rund 600 Orte, verteilt über ganz Hessen, jährlich beprobt. Die Ergebnisse werden in dem Referenzflächen-Finder zusammengeführt. Der Referenzflächen-Finder filtert die hinterlegten Daten nach Jahr und Postleitzahl. So ist es möglich, für den eigenen Schlag einen annähernd ähnlichen Referenzschlag und dessen Nmin-Ergebnis zu finden. Außerdem finden Sie im Referenzflächen-Finder standortspezifische Gegebenheiten, wie Niederschlagsmittel, Bodenartgruppe, Steingehalt in Krume sowie Unterboden, durchwurzelbare Tiefe, Höhe über NN und Ackerzahl der jeweiligen Referenzfläche. Sollten Sie keine passende Referenzfläche finden, kann die nächste Möglichkeit Abhilfe leisten.
Langjährige und aktuelle Nmin-Werte
Nachfolgend sind die aktuellen Nmin-Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten gelistet. Die Berechnung der langjährigen Nmin-Werte bedient sich der Bodenanalysen zu Vegetationsbeginn seit 2014. Die Werte des laufenden Jahres werden regelmäßig aktualisiert. Im Detail sind die Tabellen zukünftig nur noch nach folgenden Kriterien unterteilt:
Hauptfrucht
Vorfrucht
Sobald für die jeweilige Kombination mindestens 15 Einzelwerte zugrunde liegen, erscheint für das laufende Jahr der Nmin-Wert in der Tabelle. Sollte eine Kombination nicht verfügbar sein ist der Gesamtmittelwert der Hauptfrucht heranzuziehen.
Die langjährigen Nmin-Werte dokumentieren einen stabilen Wert, welcher über das letzte Jahrzehnt gebildet wurde und dient nur der Orientierung und einer ersten Abschätzung. Hinter jedem angegebenen Wert liegen mindestens 25 Einzelwerte. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Jahreseinfluss nivelliert wird.
Am Seitenende finden Sie die Tabellen auch nochmal in einer PDF zum Download zusammengefasst. Beachten Sie bitte, dass stetig mehr Daten erhoben werden und deshalb die Mittelwertspalte anfangs leer ist und sich im Laufe der Zeit füllt.
Aktuelle Nmin-Bodengehalte für die wichtigsten Ackerkulturen im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten,
Stand: 27.03.2024
Hauptfrucht
Vorfrucht
2014 – 2023
2024
Anzahl
Mittelwert
Anzahl
Mittelwert
*) Bei den grau hinterlegten Werten stehen noch nicht genügend Einzelwerte zur Verfügung.
Winterraps
Gerste
638
24
71
12/6/4//22
Weizen
394
26
46
13/7/5//25
Roggen
104
17
Triticale
60
18
Hafer *)
12
18
alle
1702
23
187
12/6/4//22
Wintergerste
Gerste
174
29
Weizen
1005
29
91
12/8/7//27
Triticale
114
21
13
12/7/6//25
Mais
118
24
Roggen
70
20
Hafer
25
25
Ackerbohne *)
12
42
alle
2452
26
193
14/7/6//27
Winterweizen
Winterraps
924
39
106
14/10/11//35
Mais
767
41
94
13/8/8//29
Weizen
603
38
30
12/8/8//28
Zuckerrüben
340
46
28
13/10/9//32
Gerste
141
35
10
11/8/8//27
Kartoffel
63
51
Hafer
61
33
Roggen
37
36
Triticale
33
35
Ackerbohne
33
41
alle
4817
39
418
13/9/9//31
Winterroggen
Roggen
177
19
Weizen
161
26
Gerste
96
22
Mais
84
26
Winterraps
48
24
Triticale
35
21
Hafer *)
13
20
alle
1098
22
80
9/4/4//17
Triticale
Weizen
112
36
13
11/7/4//22
Gerste
84
30
Mais
69
37
Winterraps
30
28
Triticale
31
31
Roggen
30
20
alle
500
31
43
9/6/5//20
Dinkel
alle
31
31
Durum
alle
16
37
Hafer
Gerste
44
27
Weizen
36
27
11
14/9/7//30
Mais
19
33
Triticale
14
23
alle
192
26
21
12/8/6//26
Sommergerste
Weizen
189
36
25
19/13/6//38
Gerste
57
29
Roggen
37
31
Mais
20
31
Triticale
16
28
alle
462
32
41
17/11/7//35
Sommerweizen
Weizen
17
36
alle
64
35
10
14/11/8//33
Sommergetreide
allgemein
Weizen
244
35
37
17/11/6//34
Gerste
105
28
Roggen
51
29
Mais
42
33
Triticale
30
25
Winterraps
18
25
Zuckerrüben *)
10
51
alle
736
31
72
15/10/7//32
Silomais
Weizen
359
36
40
15/11/9//35
Gerste
279
38
31
18/13/8//39
Mais
99
44
Roggen
86
26
Triticale
51
32
alle
1374
36
145
16/11/7//34
Körnermais
Weizen
30
52
Gerste
37
33
Mais
18
65
Triticale *)
12
31
alle
213
39
18
34/17/11//62
Zuckerrüben
Weizen
186
52
19
18/13/9//40
Gerste
87
51
11
24/19/11//54
alle
506
49
44
20/13/8//41
Kartoffeln
Weizen
31
53
Gerste
21
50
alle
131
49
11
15/10/7//32
Kohl
Weizen
16
54
alle
36
50
Hackfrucht
Weizen
678
43
71
18/13/10//41
Gerste
465
42
43
19/15/9//43
Mais
142
49
Roggen
102
28
Winterraps
19
32
Hafer
15
41
Triticale
79
34
Zuckerrüben
15
53
alle
36
50
220
18/12/8//38
Ackerbohnen
Weizen
33
50
Gerste *)
13
39
alle
78
45
Erbsen
alle
19
43
Kleegras
alle
74
25
Luzerne
alle
25
24
Leguminosen
Gerste
26
36
Triticale
15
28
Weizen
53
48
Roggen *)
12
28
alle
196
36
19
15/10/9//34
Grünland
alle
94
25
10
13/6/5//24
Gesamt
14112
33
1251
14/8/7//29
Nachfolgend finden Sie PDFs mit den aktuellen Nmin-Bodengehalten sowie ein Archiv der Jahre 2015 – 2023 für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten.
Ausbildungsstelle zum/zur Pferdewirt/in (m/w/d) Pferdehaltung und Service, Dillenburg
geschrieben von
am
in
Stellenangebote |
Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des Landes Hessen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-H BBiG) – 40 Wochenstunden – zum 1. August 2024
Ausbildungsort ist das Landgestüt Dillenburg, Landesreit- und Fahrschule, Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg.
Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des Landes Hessen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-H BBiG) – 40 Wochenstunden – zum 1. August 2024
Ausbildungsort ist das Landgestüt Dillenburg, Landesreit- und Fahrschule, Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg.
geschrieben von
Dr. Nikos Förster, Fachinformation Ökonomie und Markt
am
in
Marktinformation & Preise |
Der Rapspreis hat im laufenden Monat an der Börse bereits um über 45 EUR/t auf zuletzt 457 EUR/t zugelegt.
Beobachter führen dies auf den kräftigen Anstieg der Palmölnotierungen zurück, die – neben den Rohölnotierungen – einen nachweislich großen Einfluss auf die Rapspreise ausüben. Auch von den kanadischen Handelsplätzen für Canola kommen aufgrund der schrumpfenden Anbaufläche derzeit positive Vorgaben.
Auch die EU-Anbaufläche soll nach Einschätzung von Experten in dieser Saison kleiner ausfallen. Die Analysten von Coceral erwarten für die kommende Ernte nur noch 19,13 Mio. t statt 20,05 Mio. t im Vorjahr. Größere Schäden haben die Niederschläge im Herbst an den Beständen aber wohl offenbar nicht hinterlassen. Die Erzeugerpreise in Hessen stiegen zuletzt sprunghaft auf ein Niveau von über 400 EUR/t ohne dabei jedoch nennenswerte Mengen zu mobilisieren. Die Ölmühlen scheinen noch gut versorgt. Sowohl Angebot wie auch Nachfrage bleiben verhalten.
Damit ist die Rapssaat gegenüber dem Weizen im Anbauspektrum wieder konkurrenzfähig. Im Gleichgewicht gilt nach der Theorie ein Verhältnis von 1 : 2 (Raps zu Weizen) bzw. ein Erzeugerpreisniveau von mindestens 400 EUR/t. Bei einem Preis für B-Weizen von 163 EUR/t und Rapspreis von 409 EUR/t ergibt sich derzeit eine Relation von 1 : 2,5.
Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Kosten im Rapsanbau bei rückläufigen Erträgen gestiegen sind. Aufgrund des hohen Vorfruchtwerts und der phytosanitären Vorteile bleibt der Raps aber ein wichtiges Element in den Fruchtfolgen.
Getreide- und Rapspreise, Hessen, in EUR/t
Frei Landlager
Ab Hof
Min.
Max.
Ø
Min.
Max.
Ø
Qualitätsweizen
185
195
189
195
200
197
Brotweizen
158
175
163
170
175
172
Brotroggen
130
150
141
140
150
145
Qualitätshafer
270
290
280
280
300
293
Futterweizen
142
155
146
150
160
155
Futtergerste
130
145
138
140
150
145
Raps
398
420
409
408
425
417
Kartoffellegen: Bodenbearbeitung und Pflanzung
geschrieben von
Philipp Möbs, Beratungsteam Pflanzenbau; überarbeitet von Ann-Kathrin Scherer, Beratungsteam Pflanzenbau
am
in
Kartoffeln |
Die Witterungsbedingungen der vergangenen Jahre haben uns immer wieder gezeigt, wie unterschiedlich die Entwicklungsbedingungen für die Kartoffeln im Frühjahr sind.
Wir als Anbauer können jedoch keinen Einfluss auf die Witterung nehmen. Wir haben es aber in der Hand, den Kartoffeln die bestmöglichen Startbedingungen zu ermöglichen. Dazu zählen zum einen eine standort- und witterungsabhängige Bodenbearbeitung zur Saatbettbereitung sowie ein sorgfältiges und genaues Legen von gesundem und vitalem Pflanzgut.
Der Herbst/Winter 2023/24 war gezeichnet durch anhaltende Niederschläge und sehr nasse Verhältnisse. Dadurch ist der Bodenvorrat mit Wasser wieder aufgefüllt worden. Das zeigt auch der Dürremonitor des UFZ für Hessen (Abb. 1). Demnach gibt es wenige Regionen in Hessen, die momentan noch unter sehr trockenen Bedingungen im Unterboden leiden. Besonders auf den Flächen, die über den Winter mit einer Zwischenfrucht begrünt wurden, ist der Oberboden feucht und unter Umständen noch nicht befahrbar.
Bodenfeuchte vorab kontrollieren
Abb. 1: Wassergehalt des Gesamtboden in Hessen (Quelle: UFZ-Dürremonitor Deutschland
Daraus ergibt sich jedoch, dass momentan feuchte Bedingungen im Unterboden herrschen. Der Oberboden konnte in der vergangenen Woche etwas abtrocknen und es ist verlockend die Bodenbearbeitung etwas tiefer durchzuführen. Auf leichten Böden macht man auch keinen Fehler, da auch die tieferen Bodenschichten schon gut abgetrocknet sind und durch die vielen Niederschläge im Herbst/Winter zum Teil stark verschlämmt und verdichtet sind. Schwerere Böden halten das Wasser deutlich besser und sind aktuell in den tieferen Bodenschichten noch sehr nass. Die Bodenbearbeitung muss an die aktuelle Feuchtigkeit angepasst werden und sollte bei schweren Böden flach und lockernd durchgeführt werden, sodass ein krümeliges Pflanzbett entsteht. Das ermöglicht ein rasches Erwärmen. Bei schweren Böden ist Vorsicht geboten, um keine Schäden im Unterboden zu erzeugen, die später in der Vegetation nicht mehr zu beheben sind und bei den Kartoffeln unter Umständen zu Wachstumsproblemen führen. Somit empfiehlt sich vor der Bodenbearbeitung/Pflanzung eine Spatenprobe durchzuführen, um zu prüfen wie feucht der Unterboden ist und um Schäden zu vermeiden. Mit Blick auf die Wettervorhersage ist der Zeitraum zur Bearbeitung der Böden kurz, da die nächsten Niederschläge gemeldet sind. Momentan ist die Bodenstruktur sehr unterschiedlich, teilweise sind einige Böden noch staunass, während andere kompakt liegen und wasserhart sind. Die Bodenstruktur heißt es weiterhin gut zu erhalten und nicht durch zu frühes Befahren oder Fehler bei der Bodenbearbeitung zu zerstören.
Abb. 2: Verlauf der Bodentemperaturen Frankfurt am Main (nach ISABEL des DWD)
Um negative Auswirkungen der Bodenbearbeitung zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Warten bis der Boden ausreichend abgetrocknet ist. Er darf nicht nur oberflächlich abgetrocknet sein, sondern bis zur Bearbeitungstiefe. Ein zu früher Beginn, unter nicht optimalen Bedingungen, verursacht in der Regel meist größere Schäden als ein etwas späterer Legestart, da dies zu Wachstumsproblemen führen kann. Bei Frühkartoffeln mit Beregnung können Kompromisse eingegangen werden.
Kontrollieren Sie nicht nur oberflächlich die Bodenbedingungen, sondern prüfen Sie den Bodenzustand auch mit dem Spaten.
Versuchen Sie, den Boden mit möglichst wenig Aufwand (möglichst eine Überfahrt) pflanzfertig zu machen.
Achten Sie darauf, dass der Boden nicht zu fein wird, um Verschlämmungen zu verhindern, die den Luft- und Wasserhaushalt im Damm beeinträchtigen können.
Dammaufbau hängt von Standortbedingungen und Sorte ab
Um genügend lockeren Boden für den Dammaufbau bei der Pflanzung zu Verfügung zu haben, sollte die Bearbeitungstiefe zur Saatbettbereitung je nach Boden zwischen 10 und 20 cm betragen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass ca. 3 bis 4 cm lockerer Boden unter der gepflanzten Knolle vorhanden ist.
Bevor mit der Pflanzung begonnen wird, sollte die Legetiefe der Pflanzmaschine eingestellt werden. Als Faustzahl zur Legetiefe gilt, dass die Oberseite der Pflanzkartoffel direkt unter der Bodenoberfläche (siehe Abb. 3) liegen sollte. Das bedeutet, dass der Furchenzieher der Pflanzmaschine entsprechend des durchschnittlichen Knollendurchmessers unter den Tiefenführungsrädern laufen sollte. (Grund für fraktioniertes Pflanzgut = gleichmäßige Ablage). Die Legetiefe kann dann später auf der Fläche kontrolliert werden, indem der Damm vorsichtig auf das Niveau der vorherigen Bodenoberfläche eingeebnet wird. Dabei sollte die Oberseite der Pflanzknolle zum Vorschein kommen.
Abb. 3: Optimaler Dammaufbau
Sorten, die das Knollennest eher etwas höher anlegen, können auch, um grüne Knollen zu vermeiden 1-2 cm tiefer abgelegt werden. Auch auf leichten und sandigen Böden gilt dies, um den Knollen den Anschluss an Wasser zu ermöglichen.
Nach den Zudeckscheiben der Legemaschine sollten ca. 6 cm Erde über der Knolle liegen, um sicherzustellen, dass nach dem Häufeln eine ausreichend hohe Erdabdeckung erreicht werden kann, um grüne Knollen zur Ernte hin zu vermeiden.
Wenn während des Legens gleichzeitig der Enddamm erstellt wird, sollte die Erdabdeckung über der Knolle ca. 15 bis 17 cm nicht überschreiten. Sollte die Erdabdeckung größer sein, kann dies schnell zu Auflaufverzögerungen und Fehlstellen im Bestand führen.
Während der Pflanzung sollte auch der Pflanzabstand kontrolliert werden. Dieser beeinflusst verschiedene Parameter welche den Ertrag und die Sortierung der geernteten Knollen deutlich beeinflussen können (Tabelle 1).
Tabelle 1: Einfluss des Pflanzabstandes auf Ertrags-Merkmale
Merkmal
Zunehmender Legeabstand
Pflanzgutaufwand
abnehmend
Anzahl Triebe/Pflanze
gleich (fraktioniertes pflanzgut)
Anzahl Triebe /ha
abnehmend
Anzahl Knollen/Pflanze
Zunehmend (aber auch stark witterungs- und standortabhängig)
Anzahl Knollen/ha
abnehmend
Anzahl Untergößen
abnehmend
Anzahl Übergrößen
zunehmend
Abb. 4: Keimende Kartoffel im Damm
Abb. 5: Fertiggestellte Kartoffeldämme
Der optimale Pflanzabstand ist abhängig vom Produktionsziel und der Sorte. Sorten die eher etwas größerfallend sind, können tendenziell etwas enger gepflanzt werden, ebenso wie Sorten für Vermehrungszwecke. Sorten, die tendenziell kleinfallend sind, können etwas weiter gepflanzt werden. Eine Orientierung zu den optimalen Pflanzabständen einzelner Sorten gibt der Züchter der Sorte in der Regel mit der Sortenbeschreibung heraus. Allerdings sollten eigene Erfahrungen mit den Sorten auf dem eigenen Standort dann auch noch mit in die Entscheidung des endgültigen Abstandes mit einfließen.
Der Pflanzabstand kann kontrolliert werden, indem 11 Knollen in der Reihe freigelegt werden, die Abstände gemessen und aufaddiert werden und dieser Wert dann durch 10 geteilt wird. Somit erhält man den durchschnittlichen Pflanzabstand und kann diesen kontrollieren.
Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen
geschrieben von
Regierungspräsidium Kassel
am
in
Digitalisierung,Wirtschaftsdünger |
Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Wirtschaftsdünger abgebende, befördernde oder empfangende Betriebe bzw. Organisationen u.a.
einer Meldepflicht bei der Einfuhr an einen Bestimmungsort in Hessen (§ 4 WDüngV) und
einer Aufzeichnungspflicht für alle Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdüngern (§ 3 WDüngV).
Dies gilt auch für Stoffe, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste).
Der Meldepflicht nach Punkt a) muss ein hessischer Betrieb nachkommen, sobald er Wirtschaftsdünger im Laufe eines Kalenderjahres aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen und die
Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger
pro Jahr mind. 200 t Frischmasse beträgt. In diesem Fall ist die Importmeldung dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 31.03. des Folgejahres zu melden.
Mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen können Sie dieser Meldepflicht digital nachkommen und die Importmeldung online hinterlegen. Öffnen Sie dazu die Internetseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.de.
Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit der gleichen Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZI-Datenbank genutzt wird, anmelden.
Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsnummer für Ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können Sie beim RP Kassel beantragen.
Weitere Nutzerinnen und Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe, etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten um das Programm nutzen zu können.
Auch wenn die Übermittlung der Importmeldung weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich ist und die Nutzung des Meldeprogramms gerade zu Beginn aufwendiger erscheint, bietet die Nutzung des Meldeprogramms einige Vorteile:
Eine fristgerechte Abgabe der Importmeldung ist im Zweifel nachweisbar, da das Meldedatum automatisch hinterlegt wird.
Zusätzlich zur Importmeldung können alle weiteren Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdünger gemäß der Aufzeichnungspflicht (siehe Punkt b)) dokumentiert werden.
Die Erstellung von Übersichten (Betriebsspiegel) über die Wirtschaftsdünger- und Nährstoffmengen, die ihren Betrieb verlassen oder zugeführt wurden, ist möglich.
Die hinterlegten Daten und Übersichten können zum Abgleich Ihrer Dokumentation im Rahmen der Düngeverordnung sowie bei anstehenden Kontrollen genutzt werden.
Weitere Informationen zur Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung finden Sie unter:
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne direkt an:
Sabine Püschel
0561-106 4211, E-Mail:
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Blühflächen in 2024: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2
geschrieben von
Manuel Fränzke, Fachinformation Pflanzenbau
am
in
HALM 2 |
Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.
Die Agrarförderung trägt dieser positiven Leistung der angelegten Blühflächen Rechnung und stellte bisher über die zweite Säule Fördermittel bereit, die in Hessen über das HALM (Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen) für ein- und mehrjährige Blühflächen ausgezahlt wurden.
Mit der neuen GAP seit 2023 ändert sich die Förderlandschaft, was auch Einfluss auf die Förderung von ein- und mehrjährigen Blühflächen hatte. Für das Jahr 2024 ergaben sich geringfügige Änderungen in den Fördermaßnahmen, die in der untenstehenden Tabelle 1 enthalten sind.
Förderung von ein- und überjährigen Blühflächen oder -streifen über die Öko-Regelung 1b und 1c
Mit Einführung der neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) in der ersten Säule der Agrarförderung können nun ein- und überjährige Blühflächen über die Öko-Regelung 1b „Blühstreifen oder -flächen auf GLÖZ 8-Aufstockungsflächen“ gefördert werden. Wie die Bezeichnung der Maßnahme vermuten lässt, können die Blühflächen der Öko-Regelung 1b nur auf Flächen angelegt werden, die bereits über die Öko-Regelung 1a für die Erweiterung der nicht produktiven Ackerfläche nach GLÖZ 8 gefördert werden. Auf der eigentlichen GLÖZ 8-Stilllegungsfläche kann keine Förderung über die Öko-Regelung 1b erfolgen. Die Förderhöhen der beiden Maßnahmen addieren sich hier, das bedeutet, die Förderung von 200 €/ha für die Blühfläche der Öko-Regelung 1b werden zusätzlich zur Förderung aus der Öko-Regelung 1a gezahlt.
Prinzipiell werden Öko-Regelungen immer jährlich mit einem Verpflichtungszeitraum für das Antragsjahr beantragt. Bei der Öko-Regelung 1b besteht hier allerdings eine Besonderheit, da sich die Vorgaben der Maßnahme (z. B. Zusammensetzung der Saatgutmischung) ändern, je nachdem, ob sie nur einmalig oder zwei Jahre hintereinander auf derselben Fläche beantragt werden.
Die Aussaat der Blühflächen oder -streifen muss zum 15. Mai des Antragsjahres erfolgt sein. Befindet sie sich nur ein Jahr auf der Fläche (einjährige Blühstreifen bzw. -flächen) darf ein Umbruch erst wieder im Folgejahr durchgeführt werden. Bei Blühstreifen oder -flächen, die zwei Jahre auf derselben Fläche verbleiben (überjährige Blühstreifen bzw. -flächen) ist ein Umbruch ab dem 01. September zulässig, wenn die Aussaat einer Folgekultur folgt, die im nächsten Jahr geerntet wird.
Bei der Öko-Regelung 1b wird zwischen zwei Arten von Blühmischungen unterschieden: Blühmischungen, die sich für die einjährige und Blühmischungen die sich für die überjährige Anlage von Blühstreifen oder -flächen eigenen. Auf einjährigen Blühflächen können beide Arten von Blühmischungen eingesetzt werden. Auf überjährigen nur die, die sich für die überjährige Anlage eigenen. Entscheidend ist hier die Zusammensetzung der Mischung, die die Anforderungen der bundeslandspezifischen Artenliste für Saatgutmischungen erfüllen muss. In Hessen wurde diese Artenliste über die GAP-Ausführungsverordnung (GAPAV) in der Anlage 5 veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. Die zulässigen Arten sind hier in die Gruppen A und B aufgeteilt. Einjährige Blühmischungen müssen mindestens 10 Arten der Gruppe A (ggf. mit Zusätzen aus der Gruppe B) und überjährige mindestens 5 Arten der Gruppe A und 5 Arten der Gruppe B enthalten.
Weitere Anforderungen an die Anlage der Blühstreifen und -flächen nach Öko-Regelung 1b können der Tabelle 1 entnommen werden. In der Tabelle 2 sind bekannte Blühmischungen aufgelistet, die sich nach Prüfung rechtlich für die Anlage von Blühflächen eigenen. In der GAPAV sind zusätzlich Ausschlussgebiete festgelegt, in denen Blühflächen oder -streifen nach der ÖR 1b nicht angelegt werden dürfen.
In Dauerkulturen lassen sich ebenfalls Blühflächen oder -streifen über die Öko-Regelung 1c fördern. Die Anforderungen sind hier fast identisch mit denen von 1b, mit der Ausnahme, dass es keine Vorgaben zur Mindestgröße und -breite gibt.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe sollten bezüglich Überlegungen zur Teilnahme an der Öko-Regelung 1b beachten, dass sie keine Ökolandbauförderung (HALM B.1) für beantragte Flächen mit der Öko-Regelung 1a und 1b erhalten. Zusätzlich muss das Saatgut für Blühmischungen in ökologischer Qualität vorliegen.
Mehrjährige Blühflächen werden über HALM 2 angeboten
Mehrjährige HALM 2-Blühflächen (HALM 2 C.3.2) müssen nur einmalig bis zum 31. Mai angelegt werden und dann bis zum Ende der Verpflichtung (in der Regel fünf Jahre) auf der Fläche verbleiben. Im Zeitraum vom 01. September bis 30. Oktober müssen sie im fünfjährigen Verpflichtungszeit mindestens einmal gemäht oder gemulcht werden, um einer möglichen Sukzession der Fläche entgegenzuwirken. Hierbei müssen mindestens 25 % und maximal 50 % der Fläche durch Mähen oder Mulchen gepflegt werden. Wie auch bei den Blühflächen der Öko-Regelung 1b, ist der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel auf den HALM 2-Blühflächen nicht gestattet.
Mehrjährige Blühflächen werden ökologisch als deutlich wertvoller angesehen, weil sie neben dem Nahrungsangebot längerfristige Nist- und Deckungsmöglichkeiten bieten und einen Platz für das Überwintern zahlreicher Wildtiere und Insekten zur Verfügung stellen. Damit einher geht aber auch eine erhöhte Anforderung an das Saatgut, welches bei den mehrjährigen HALM 2-Blühflächen oder -streifen zusätzlich regional-zertifizierte Wildpflanzen und ein breites Artenspektrum umfassen muss. Dies lässt die Saatgutkosten voraussichtlich höher ausfallen als bei einjährige Blühflächen, dafür muss in der Regel aber auch nur eine einmalige Aussaat im ersten Jahr erfolgen. Für eine angelegte mehrjährige HALM 2-Blühfläche werden über den Verpflichtungszeitraum jährlich 750 €/ha Förderung gezahlt.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen können den aktuellen HALM 2-Richtlinien entnommen werden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Förderbedingungen (Stand März 2024) ist in der Tabelle 1 zu finden. Blühmischungen, die die Anforderungen von HALM 2 erfüllen und bekannt sind, können der Tabelle 2 entnommen werden.
Ökobetriebe müssen bei mehrjährigen HALM 2-Blühflächen wieder auf Eigenmischungen zurückgreifen
Wie bereits im vorangegangen Jahr, existieren auf dem Markt keine fertigen Blühmischungen aus ökologischem Saatgut, die sich für die Anlage von mehrjährigen HALM 2-Blühflächen eigenen. Ökobetriebe, die in 2024 mehrjährige Blühflächen anlegen möchten, müssten daher auf eine Eigenmischung zurückgreifen, die aus verfügbaren Blühmischungen angefertigt werden kann (siehe Tabelle 2). Nach aktuellem Stand, kann die Öko-Blühmischungen „Blüh- und Schonstreifen NRW“ von Camena entweder mit den Wildpflanzenmischungen „Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige; 100 %“ von Rieger-Hofmann oder der „W24b Hessische Blühmischung mehrjährig, Variante für Öko-Betriebe, HALM 2“ von Wildsaaten gemischt werden, um eine für HALM 2 C.3.2 förderfähige Mischung zu erhalten.
Wichtig hierbei ist, dass ein Mischungsverhältnis von 70/30 eingehalten wird, also 70 % der Eigenmischung aus „Blüh- und Schonstreifen NRW“ und 30 % entweder aus der „Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige; 100 %“ oder der „W24b Hessische Blühmischung mehrjährig, Variante für Öko-Betriebe, HALM 2“ kommen. Bei einer vorgegebenen Aussaatstärke von 10 kg/ha müssten als 7 kg/ha und 3 kg/ha gemischt werden.
Zusätzlich muss eine Genehmigung für die Verwendung des Wildpflanzensaatguts über die oXs-Datenbank eingeholt werden, da dies nur in nichtökologischer Qualität vorliegt. Hierzu muss in der Datenbank die Kategorie „Mischungen“ und die Art „Regio-Saatgut“ ausgewählt werden (im vorangehenden Link zur Datenbank bereits vorausgewählt). Danach kann „Blühmischung – gebietsheimisches Saatgut Hessen“ ausgewählt werden und auf den Button „zur Bestätigung“ geklickt und die benötigten Unterlagen ausgedruckt werden.
Für die Dokumentation müssen Kaufbelege zu den Saatgutmischungen, Saatgut-Etiketten und der Ausdruck aus der oXs-Datenbank aufbewahrt werden.
Tabelle 1: Gegenüberstellung der Förderbedingungen
Bezeichnung
Dauer
Förderhöhe (jährlich)
Mischungsvorgaben
Anforderungen
Einjährige Blühstreifen oder -flächen auf Brachen
(Öko-Regelung 1b / 1c)
einjährig
(Umbruch erst im Folgejahr erlaubt; Anforderungen an die Bodenbedeckung beachten)
200 € /ha
(zusätzlich zur Förderung aus ÖR 1a)
mind. 10 Arten der Gruppe A, ergänzt durch Gruppe B
oder
mind. jeweils 5 Arten der Gruppe A und B
nach GAPAV Anlage 5
Nur auf Flächen mit ÖR 1a (Erweiterung der GLÖZ 8-Brache)
mind. 0,1 ha, max. 3 ha
Mindestbreite 5 m
Vorgaben zu Größe und Form entfällt in Dauerkulturen (Öko-Regelung 1c)
Aussaat bis zum 15. Mai; bei Mischung mit jeweils 5 Arten aus Gruppen A und B keine erneute Ansaat im zweiten Jahr nötig
Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
Mindesttätigkeit nach § 3 (5) GAPDZV nur in jedem zweiten Jahr erforderlich
Beantragung mit dem Gemeinsamen Antrag (März bis Mitte Mai)
Überjährige Blühstreifen oder -flächen auf Brachen
(Öko-Regelung 1b / 1c)
zwei Jahre
(Umbruch ab dem 01.09. im zweiten Jahr; Fläche muss zwei Jahre hintereinander als ÖR 1b beantragt werden)
200 € /ha
(zusätzlich zur Förderung aus ÖR 1a)
mind. jeweils 5 Arten der Gruppe A und B
nach GAPAV Anlage 5
Mehrjährige Blühstreifen oder -flächen
(HALM C.3.2)
fünfjährig
(im letzten Jahr kein Umbruch bis 31.12.; Anforderungen an die Bodenbedeckung beachten)
750 €/ha
HALM 2-Richtlinien
Anlage 6a und b
mind. 0,1 ha, max. 2 ha
max. auf 10 % der Ackerfläche
Aussaat bis 31.05.
Keine N-Düngung oder Pflanzenschutz
In fünf Jahren mind. 1x pflegen vom 01.09. – 30.10. (25 – 50 % der Fläche)
Aufwuchs nicht nutzbar
Beantragung in der HALM 2-Antragsphase (bis 01. Oktober)
Tabelle 2: Mögliche Blühmischungen in Hessen 2024
Stand März 2024 (alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; durch mögliche Mischungsänderungen seitens der Anbieter wird eine eigene Überprüfung empfohlen; Inhalte stammen zum Teil aus der offiziellen Tabelle „Saatgutmischungen“ für HALM 2 des HMLU)
Mischungsbezeichung
(alphabetisch)
Hersteller / Vertrieb
Öko-Regelung 1b / 1c
HALM 2
Ökologisches Saatgut
einjährig
überjährig
Blühfläche mehrjährig
Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige
Rieger-Hofmann GmbH
x
nein
Eco Schemes 1b/c NRW, HE, SH, BW, SN
L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG
x
x
nein
Eigenmischung 70/30 für Öko-Betriebe aus 70 % „Blüh- und Schonstreifen NRW“ und 30 % „Blühmischung Hessen (HALM), mehrjährige; 100 %“ oder „W24b Hessische Blühmischung mehrjährig, Variante für Öko-Betriebe, HALM 2 “ (siehe unten)
Hinweis:
Alle Texte und Darstellungen auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen erstellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht korrekte Angaben enthalten sind oder es zwischenzeitlich zu Änderungen der Förderungsvoraussetzungen kam. Daher erfolgen alle Ausführungen ohne Gewähr.