Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) – Bereich Seminar- und Veranstaltungsteilnahme

Stand: 29.11.2021

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt wie im Veranstaltungskalender des LLH angegeben, in der Regel über das dort hinterlegte Online-Formular, in Ausnahmefällen über eine E-Mail-, Fax- oder schriftliche Anmeldung auf dem Postweg. Bei anmeldepflichtigen Seminaren ist eine ausschließlich telefonische Anmeldung ausgeschlossen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Berücksichtigte Teilnehmer/innen erhalten in der Regel vor Seminarbeginn eine schriftliche Einladung, die als Zusage gilt.

2. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Der/die Lehrgangsteilnehmer/in verpflichtet sich, die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen, auch wenn er/sie nicht rechtzeitig zum Lehrgang eintrifft oder den Lehrgang vorzeitig beenden muss. Die Lehrgangs- und/oder Internatskosten sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei kurzfristiger Lehrgangsteilnahme (ohne Rechnungsversand) ist die Lehrgangsgebühr spätestens am 1. Lehrgangstag zu zahlen. Bei Verhinderung kann ausnahmsweise die gezahlte Lehrgangsgebühr in einen Gutschein für einen anderen Lehrgang der Einrichtung umgewandelt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem LLH. Sollte die Lehrgangsgebühr bei Lehrgangsbeginn noch nicht entrichtet worden sein, ist der LLH berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von dem Lehrgang auszuschließen. Daraus resultieren keine Regressansprüche des Teilnehmers.

3. Rücktritt und Stornoregelung

Absagen sind nur in schriftlicher Form mit Brief, Fax oder E-Mail rechtswirksam möglich. Maßgeblich für die Stornoregelungen ist der Eingang des Absageschreibens; bei Briefen ist der Eingang max. 3 Tage nach Poststempel. Absagen bis 15 Tage vor Seminarbeginn sind kostenfrei. Bei Absage 14 bis 7 Tage vor Seminarbeginn erhebt der LLH 30 EUR Bearbeitungsgebühr. Bei Absage 6 Tage bis 1 Tag vor Seminarbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr zzgl. gegebenenfalls für die Teilnehmer/innen verauslagte Sachkosten (z.B. Floristikmaterial in der Gartenakademie), mind. jedoch 30 EUR. Bei Absagen am Veranstaltungstag und bei Abbruch des Seminars oder Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist die volle Veranstaltungsgebühr, mind. jedoch 30 EUR zu zahlen. Die Stornogebühren werden unabhängig vom Absagegrund fällig. Die vorgenannte Zahlungsfrist entfällt, wenn die Person, die die Anmeldung zurückzieht, eine Ersatzperson mit den erforderlichen Voraussetzungen benennt, die sich rechtsverbindlich neu anmeldet.

4. Absage von Veranstaltungen durch den LLH

Die Veranstalter im LLH behalten sich vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus anderen wesentlichen Gründen eine Veranstaltung abzusagen. Schon entrichtete Teilnehmergebühren werden in diesen Fällen zurück erstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen.

5. Änderungen im Veranstaltungskalender des LLH

Die Veranstalter des LLH behalten sich inhaltliche, terminliche und Ablaufänderungen sowie Referententausch unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vor. Bei wesentlichen Änderungen hat der/die Teilnehmer/in ein Sonderabsagerecht innerhalb von 7 Tagen.

6. Haftung bei Veranstaltungen der Hess. Landes Reit- und Fahrschule im Landgestüt Dillenburg

Der/die Lehrgangsteilnehmer/in muss für die Dauer des Lehrgangs eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abschließen, die auch Schäden einschließt, die dem Landesbetrieb Landwirtschaft bzw. der Landes Reit- und Fahrschule entstehen. Bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz trägt der/die Lehrgangsteilnehmer/in das sich daraus ergebende Risiko.

7. Internatsbenutzung

An den Veranstaltungsorten des LLH, an denen eine Internatsbenutzung möglich ist, hängt die gültige Haus- und Internatsordnung vor Ort aus und kann vorab angefordert bzw. auf der Homepage des LLH (www.llh-hessen.de/reit-und-fahrschule bzw. www.llh-hessen.de/landwirtschaftszentrum-eichhof-bad-hersfeld/tagungsstaette) eingesehen werden. Sie ist Bestandteil der Anmeldung. Das Mobiliar und die Gebrauchsgegenstände des LLH werden bei Lehrgangsbeginn in ordnungsgemäßem Zustand übernommen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Sollten bei Beendigung der Veranstaltung bzw. bei Auszug aus dem Internat zwischenzeitliche Beschädigungen und Verluste durch die Veranstaltungsleitung festgestellt werden, haftet der/die Lehrgangsteilnehmer/in für alle Schäden, die er/sie zu vertreten hat.

8. Haftung im Rahmen der Teilnahme

Während der Veranstaltungsteilnahme verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in zu sorgsamen Umgang mit sämtlichen zur Verfügung gestellten Materialien sowie allen Einrichtungsgegenständen des LLH. Bei Zuwiderhandlung haftet der/die Teilnehmer/in.

9. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden mit der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Der Landesbetrieb Landwirtschaft erklärt ausdrücklich, dass die genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten mit größter Sorgfalt und nur für den genannten Zweck erfolgt. Die Datenbestände werden nach den Sicherheitsleitlinien des Landes Hessen geschützt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Persönlichkeitsrechte und Urheberschutz

Es ist üblich, dass im Rahmen der Veranstaltungen auch Foto-, Bild- oder Filmaufnahmen erstellt werden, auf denen auch Teilnehmende abgebildet sein könnten. Sofern nicht ausdrücklich zu Beginn der Veranstaltung das Nichteinverständnis erklärt wird, geht der Veranstalter des LLH davon aus, dass der/die Teilnehmer/in mit den Aufnahmen und deren Verwendung einverstanden sind. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Seminarunterlagen ist ausschließlich dem Urheber bzw. entsprechend Nutzungsberechtigten vorbehalten.

Sofern Schutzrechtsbehauptungen durch Dritte erhoben werden, hat der Kunde den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall entscheidet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen alleine und abschließend, wie mit diesem Sachverhalt umzugehen ist, d.h. ob sich der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen um die Einholung der Rechte beim Inhaber bemüht, den Inhalt durch vergleichbare Inhalte ersetzt und soweit es sich um für den Lernerfolg nur unwesentliche Inhalte handelt, das Angebot ohne diese Inhalte aufrechterhält oder aber das Angebot einstellt.

Eine Haftung vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn deren Verletzung auf die Verwendung von Materialien mit jedweder Art (z. B. Bild, Ton, Text, Grafik etc.) beruht, die von dem Fachexperten oder von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt bzw. vorgegeben wurden.  Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen als der Kunde nicht vertragsgemäß nutzt, insbesondere bei nicht vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen autorisierten Veränderungen, Verknüpfungen, Bearbeitung oder Adaption sowie bei nicht berechtigter Weitergabe.

11. Information

Mit der Anmeldung kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklären, künftig vom LLH Informationsmaterial über dessen Angebote erhalten zu wollen. Mit der Speicherung seiner Daten zu diesem Zweck ist er einverstanden. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

12. Sonstiges

Das Urheberrecht an sämtlichen überlassenen Lehrgangs- und Schulungsunterlagen verbleibt beim LLH. Dies gilt nicht nur für die Urheberpersönlichkeitsrechte sondern insbesondere für die Verwertungsrechte.

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ist nicht verantwortlich für Nutzungseinschränkungen, die sich aus der technischen Ausstattung und Netzanbindung des Nutzers ergeben.


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