Kuratorium
für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen in Hessen

Das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen besteht seit dem Jahr 2001 und arbeitet jetzt in seiner 5. Wahlperiode (2021 – 2026). Das hessische Beratungskuratorium stellt bundesweit eine einmalige praxisnahe Konstellation zur Beteiligung des Berufsstandes der Landwirtschaft und des Gartenbaus bei der Konzeption und Umsetzung der Beratung dar.
Die rechtlichen Grundlagen zu der Zusammensetzung des Kuratoriums sowie zu der Arbeit des Kuratoriums sind das Berufsstandsmitwirkungsgesetz vom 15. Juli 1997 in der jeweils gültigen Fassung und die Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen vom 7. Oktober 2015 (GVBL S. 386) sowie die Änderungsverordnung zur Kuratoriumsverordnung, veröffentlicht am 11.11.2022 (GVBL I S. 561).
Rechtsgrundlagen
Satzung
Seit 2021 arbeitet das 2001 gegründete Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen in seiner 5. Wahlperiode.
Die Organisationen und Institutionen, die laut der Verordnung ein Benennungsrecht für ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied haben sowie die Gäste in den Fachausschüssen, benannten ihre Vertretungen und Stellvertretungen und im März 2021 fand die konstituierende Kuratoriumssitzung zur 5. Wahlperiode (2021-2026) statt.
Downloads:
Satzung 5. Wahlperiode 2021-2026
Berufsstandsmitwirkungsgesetz, gültig bis 31.12.2028
Das Kuratorium hat fünfzehn ehrenamtliche Mitglieder. Zwölf Mitglieder werden von Interessenverbänden aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau benannt, darunter sind auch die Vorsitzenden der sieben Fachausschüsse. Drei Mitglieder benennt das Land Hessen, darunter ist auch eine von den hessischen Agrarfakultäten benannte Vertretung. Hinzu kommt eine nicht stimmberechtigte Vertretung des LLH-Personals.
Inhaltlich wird das Kuratorium unterstützt durch seine sieben Fachausschüsse (FA):
- FA Gartenbau und Ressourcenschutz
- FA Nutztierhaltung
- FA Ökologischer Landbau
- FA Pflanzenbau und Ressourcenschutz
- FA Betriebsmanagement und Energieeffizienz
- FA Nachwachsende Rohstoffe
- FA Biodiversität
In diesen Fachausschüssen arbeiten Vertreter von Verbänden, Organisationen und Institutionen aus Landwirtschaft und Gartenbau in Hessen, die in den jeweiligen Fachgebieten aktiv sind (s. VO über das Kuratorium).
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse sind Mitglieder des Kuratoriums.
Die Geschäftsführung des Kuratoriums und der Fachausschüsse liegt beim LLH.
Vorsitz und Geschäftsführung
Vorsitz
Schmal, Karsten
Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen
Marburger Str. 69
36304 Alsfeld
+ 49 6421 4056-903
ute.williges@llh.hessen.de
Stellvertretender Vorsitz
Emert, Stefan
Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e. V. (GVBWH)
An der Festeburg 33
60389 Frankfurt am Main
www.gvbwh.de
Geschäftsführung
Schelle, Elke
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Bildungs- und Beratungszentrum Petersberg
Kreuzgrundweg 1b
36100 Petersberg
+ 49 661 291103-38
+ 49 151 14267896
elke.schelle@llh.hessen.de
Stellvertretende Geschäftsführung
Dr. Williges, Ute
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Hermann-Jacobsohn-Weg 1
35039 Marburg
+49 6421 4056-903
+49 151 1262 1292
ute.williges@llh.hessen.de
Ehrenamtliche Geschäftsführung
Schneider, Sebastian
Bauernverband e.V. (HBV)
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf
+ 49 6172 7106-0
Die im Kuratorium und seinen Fachausschüssen vertretene hohe Zahl an hessischen Organisationen und Institutionen aus Landwirtschaft und Gartenbau sichert die Möglichkeit für vielfältige Kooperationen in allen Bereichen der Beratungsthemen und bietet einen engen Kontakt zwischen Beratung und Praxis.
Die Fachausschüsse arbeiten intensiv fachlich in enger Kooperation mit den jeweiligen Beratungsteams des LLH. Im Kuratorium werden die Ergebnisse der Fachausschüsse diskutiert, abgestimmt und für die Umsetzung in der Beratung vorbereitet. Weiterhin steht das Kuratorium in vielfältigen Außenkontakten, um Rahmenbedingungen für die Beratungsarbeit optimal zu gestalten.
Die Aufgaben des Kuratoriums gemäß Berufsstandsmitwirkungsgesetz sind:
- Bestimmung von Beratungszielen
- Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungswesens
- Entwicklung fachlicher Beratungskonzepte
sowie
- Mitentscheidung bei:
- Festlegung von Inhalten der Beratung und Erwachsenenbildung,
- Bildung fachlicher Schwerpunktbereiche
- Planung des Personaleinsatzes der staatlichen Beratungskräfte (Einsatzorte, Personalbedarf)
- Fragen des Versuchswesens und der Aus- und Fortbildung des staatlichen Beratungspersonals
- Beauftragung Dritter zur Durchführung von Beratungsdienstleistungen
Im Übrigen ist das Kuratorium zu allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Beratungswesen zu beteiligen.
Die Mitglieder des Kuratoriums treffen sich etwa dreimal jährlich. Zwischen den Sitzungsterminen erfolgt eine ständige Abstimmung und Koordination zwischen dem Vorsitzenden, den Mitgliedern und der Geschäftsführung.
Die Fachausschüsse treffen sich in ähnlicher Zeitfolge und darüber hinaus bei fachlichen öffentlichen Veranstaltungen, die z.T. gemeinsam vom LLH und einzelnen in den Fachausschüssen vertretenen Verbänden organisiert werden.
Ansprechpartnerin im LLH: