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Zweijährige Fachschulausbildung in der Agrarwirtschaft

Die zweijährige Fachschulausbildung in der Agrarwirtschaft ist eine wesentliche Säule der beruflichen Weiterqualifizierung.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachschule können Sie…

Sie schließen die Fachschule mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Fachrichtung Agrarwirtschaft“ ab.

Dieser Abschluss ist gemäß einem Beschluss der Spitzenvertreter von Bund, Ländern und Sozialpartnern vom 31. Januar 2012 zusammen mit den Abschlüssen „Meister“ und „Bachelor“ auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und damit gleichgestellt worden.

Der DQR dient dazu, die im deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen in Relation zu den 8 Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zu setzen und vergleichbar zu machen. Der DQR soll die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa erleichtern.

Fachschulstandorte

Inhalte

Während Ihrer Fachschulzeit werden Ihnen vertiefende Inhalte vermittelt:

Zusätzlich erhalten Sie:

Zusatzqualifikationen

Bei entsprechenden Leistungen können Sie während Ihrer Fachschulzeit folgende Qualifikationen erwerben:

Mit Bestehen der Abschlussprüfung und mindestens ausreichenden Leistungen im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ wird gemäß Ausbildereignungsverordnung vom 21.09.2009 (BGBI.I S. 88) sowohl die fachliche als auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft nachgewiesen. Die Ausbildertätigkeit darf frühestens nach zwei Jahren beruflicher Tätigkeit, die sich an die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf anschließt, wahrgenommen werden. Der Fachschulbesuch und die Bundeswehrzeit bzw. der Bundesfreiweilligendienst werden dabei nicht angerechnet.

Wird im zweiten Ausbildungsabschnitt ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss nachgewiesen, wird mit Bestehen der Abschlussprüfung die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Wahlpflichtbereich) in der Abschlussprüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Förderung

Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich.

Auf den Seiten der Fachschulstandorte Fritzlar, Griesheim und Petersberg erhalten Sie Informationen zu Standort, Lehrern und Stundenplänen sowie aktuelle Bekanntmachungen!