Im Februar 2012 trat das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft. Seitdem dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch von „Sachkundigen“ angewendet oder verkauft werden. Zudem müssen sich Sachkundige seit 2015 mit dem Sachkundeausweis (im Scheckkartenformat) ausweisen. Sachkundig ist, wer einen anerkannten Berufsschulabschuss hat oder einen Basislehrgang zur Erlangung der Sachkunde erfolgreich absolviert hat. Zusätzlich muss der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden. Weitere Infos siehe https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/sachkunde/sachkundenachweis/
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Basislehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen und Veranstaltungstermine.
Wichtig!
Sachkunde – Fortbildung
Laut Pflanzenschutzgesetz ist jede im Pflanzenschutz sachkundige Person verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden.
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Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung
Im Gegensatz zur Sachkunde-Fortbildung, welche spätestens alle drei Jahre besucht werden muss, reicht es aus, den Lehrgang einmalig zu absolvieren, um die Sachkundigkeit im Pflanzenschutz zu erhalten (ähnlich wie Führerschein).
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Aktuelles
Fortbildungszeiträume für Sachkundige im Pflanzenschutz
Wenn Sie Ihre Sachkundigkeit im Pflanzenschutz für Gartenbau und Landwirtschaft vor dem 14. Februar 2012 erhalten haben, gehören Sie zu den Altsachkundigen. Auf Ihrer Sachkundekarte wäre demnach das Datum 01.01.2013 angegeben. Die Fortbildungszeiträume sind für Altsachkundige einheitlich festgelegt.
Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2024 (bzw. der letzte Fortbildungszeitraum endete am 31.12.2021).
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Sachkunde-Fortbildung Gartenbau jederzeit als eLearning möglich
Laut Pflanzenschutzgesetz sind praktizierende sachkundige Personen im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen bietet der LLH ab sofort die Sachkunde-Fortbildung „Gartenbau“ als eLearning-Programm an.
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Sachkunde-Fortbildung Landwirtschaft jederzeit als eLearning möglich
Laut Pflanzenschutzgesetz sind praktizierende sachkundige Personen im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen richtete der LLH zuletzt anstelle von Präsenzfortbildungen zur Pflanzenschutzsachkunde Online-Fortbildungen als Livestream aus.
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