Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Agrarpolitik’

Beitragsarchiv

Es wurden 6 Beiträge gefunden:

 

Zwischenfrüchte und Leguminosen statt Ackerbrachen für die Erfüllung der GLÖZ 8?

Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.

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Blühflächen in 2024: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2

Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.

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GLÖZ 8-Ausnahmereglung 2024 – Stilllegung erhalten oder umbrechen?

Aktueller Stand (09.04.2024)Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.

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Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung startet zum 01.03.2024

Bis zum 01. August 2024 müssen alle Betriebe in Deutschland, die Mastschweine halten, den zuständigen Behörden ihre Haltungsform gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) mitteilen.

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Hessischer Agrarviewer: ein Blick in die Kulissen

Überblick über die flächenspezifischen Auflagen und Kulissen Auf landwirtschaftlichen Flächen können unterschiedliche Auflagen aus dem Fachrecht (z.B. der Düngeverordnung, DüV) oder der neuen erweiterten Konditionalität (z.B. Vorgaben zur Minderung der Erosion oder dem Schutz von Feuchtgebieten und Mooren) vorhanden sein, die bei der Bewirtschaftung beachtet werden müssen.

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Anforderungen an die GAP-Flächenförderung 2024

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) Ende des Jahres 2022 genehmigt hatte, wurden anschließend die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet und das Land Hessen verabschiedete ergänzend die hessische Ausführungsverordnung.

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