Länderübergreifende Zusammenarbeit

Wappenkranz

Der LLH kooperiert seit seiner Gründung im Jahr 2005 mit den Landesanstalten und Landesämtern für Land­wirtschaft. Die gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Zusammenarbeit wird regelmäßig bei den Tagungen der Präsidenten und Direktoren bestärkt und durch arbeitsteilige Zusammenarbeit fachlich mit Le­ben erfüllt. Der LLH bringt sich durch die Gestellung von Referenten bei Veranstaltungen und der Beteiligung an der Federführung ihrer Koordinierungsgruppen und Arbeitsfelder ein.

Die Kooperation der Landesanstalten und Landesämter beinhaltet eine langfristige und verbindliche Zusammenarbeit in Koordinierungs­gruppen. Diese sind der Präsidenten- und Direktorenkonferenz der Länder unterstellt. Durch sie erfolgt die Kontrolle der Koordinierungs­gruppen sowie die Bestätigung von Arbeitsfeldern und Mehrländer­projekten. In gemeinsamen Veröffentlichungen wird ein einheitlicher Wappenkranz verwendet mit dem Hinweis „Herausgegeben von den Landesanstalten und Landesämtern für Landwirtschaft“.

Arbeitsfelder und Beteiligung

Bei den kursiv dargestellten Arbeitsfeldern liegt die Federführung bei Hessen.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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