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Länderübergreifende Zusammenarbeit

Der LLH kooperiert seit seiner Gründung mit den Landesanstalten und Landesämtern für Land­wirtschaft. Die gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Zusammenarbeit der Landesanstalten der anderen Bundesländer und Landesämter von 2005 wird regelmäßig bei den Tagungen der Präsidenten und Direktoren bestärkt und durch arbeitsteilige Zusammenarbeit fachlich mit Le­ben erfüllt. Der LLH bringt sich durch die Gestellung von Referenten bei Veranstaltungen und der Beteiligung an der Federführung ihrer Koordinierungsgruppen und Arbeitsfelder ein.

Die Kooperation der Landesanstalten und Landesämter beinhaltet eine langfristige und verbindliche Zusammenarbeit in Koordinierungs­gruppen. Diese sind der Präsidenten- und Direktorenkonferenz der Länder unterstellt. Durch sie erfolgt die Kontrolle der Koordinierungs­gruppen sowie die Bestätigung von Arbeitsfeldern und Mehrländer­projekten. In gemeinsamen Veröffentlichungen wird ein einheitlicher Wappenkranz verwendet mit dem Hinweis „Herausgegeben von den Landesanstalten und Landesämtern für Landwirtschaft“.

Arbeitsfelder & Beteiligung

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