Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Neben der steigenden Volatilität der Märkte, der globalen Ernährungssituation und den Auswirkungen des Klimawandels sind es vor allem auch agrarpolitische Veränderungen, die die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort beeinflussen und lenken. Dies geschieht auf internationaler Ebene (WTO, OECD, FAO), europäischer Ebene (Gemeinsame EU-Agrarpolitik) und auf nationaler Ebene (Bund und Länder). Um ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern, werden landwirtschaftliche Betriebe durch verschiedene Fördermaßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen unterstützt.

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik und der Umsetzung in Hessen sowie zu ausgewählten Fördermaßnahmen.

Aktuelle Themen

 

GLÖZ 8-Ausnahmereglung 2024 – Stilllegung erhalten oder umbrechen?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich am 29.02.2024 dazu entschieden, die von der EU im Februar vorgeschlagene Ausnahmeregelung zur Erbringung von „nicht-produktiven Flächen“ im Rahmen von GLÖZ 8 auch in Deutschland umzusetzen.
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Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung startet zum 01.03.2024

Bis zum 01. August 2024 müssen alle Betriebe in Deutschland, die Mastschweine halten, den zuständigen Behörden ihre Haltungsform gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) mitteilen.
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GAP-Prämienrechner 2024: Mit aktuellen Inhalten wieder verfügbar

Anpassungen für das Jahr 2024 vorgenommen
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Kennarten

Wir erarbeiten derzeit für Sie aktuelle Informationen zum Hessischen Kennartenprogramm im Grünland nach Öko-Regelung 5, die Sie in wenigen Tagen hier einsehen können.
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Beratung in der Marktstrukturförderung

Der LLH bietet für interessierte Betriebe eine kostenfreie Beratung zur Antragstellung in der Marktstrukturförderung an.
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Hessischer Agrarviewer: ein Blick in die Kulissen

Überblick über die flächenspezifischen Auflagen und Kulissen Auf landwirtschaftlichen Flächen können unterschiedliche Auflagen aus dem Fachrecht (z.B. der Düngeverordnung, DüV) oder der neuen erweiterten Konditionalität (z.B. Vorgaben zur Minderung der Erosion oder dem Schutz von Feuchtgebieten und Mooren) vorhanden sein, die bei der Bewirtschaftung beachtet werden müssen.
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Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.
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Informationen zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich

Artenreiche Grünlandflächen stellen wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlagen für vielerlei Insekten dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Landwirtinnen und Landwirte können sich in diesem Jahr erstmals bundes- und damit auch hessenweit die Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.
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