Die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union mit dem Ziel, in benachteiligten Gebieten eine weitgehend flächendeckende Landwirtschaft zu erhalten. Meist handelt es sich bei benachteiligten Gebieten um Grenzertragsstandorte, die durch erschwerte Produktionsbedingungen aufgrund von
- Hangneigungen,
- Höhenlage oder auch
- durch eine erschwerte Erreichbarkeit
gekennzeichnet sind.
Bis einschließlich 2017 erfolgt die Abgrenzung der Fördergebiete auf Gemarkungsebene nach der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ). Ab 2018 ist eine Neuabgrenzung auf der Grundlage von EU-einheitlichen biophysikalischen Kriterien anzuwenden.
Gefördert wird die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb der Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete. Mit der Förderung erhalten Landwirte einen Ausgleich dafür, dass Sie unter natürlich ungünstigen Standortbedingungen oder anderen spezifischen Produktionsnachteilen wirtschaften.
In Hessen werden landesweit rund 220.000 ha Grünland und ca. 110.000 ha Ackerland gefördert. Eine Übersicht über die benachteiligten Gebiete in Hessen erhalten Sie beim HMUKLV. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landratsämtern und bei der WI-Bank.