Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Neben der steigenden Volatilität der Märkte, der globalen Ernährungssituation und den Auswirkungen des Klimawandels sind es vor allem auch agrarpolitische Veränderungen, die die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort beeinflussen und lenken. Dies geschieht auf internationaler Ebene (WTO, OECD, FAO), europäischer Ebene (Gemeinsame EU-Agrarpolitik) und auf nationaler Ebene (Bund und Länder). Um ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern, werden landwirtschaftliche Betriebe durch verschiedene Fördermaßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen unterstützt.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik und der Umsetzung in Hessen sowie zu ausgewählten Fördermaßnahmen.
Aktuelle Themen
Artenreiche Grünlandflächen bieten einer großen Anzahl an Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Sie prägen das Landschaftsbild positiv und unterstützen die Speicherung von Wasser und CO2. Landwirtinnen und Landwirte, die sich für eine extensive Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen entscheiden, leisten somit wertvolle Beiträge zur Förderung der Biodiversität und Gesunderhaltung unserer Umwelt.
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Auch in diesem Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung.
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Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.
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Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.
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Aktueller Stand (09.04.2024)
Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.
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Bis zum 01. August 2024 müssen alle Betriebe in Deutschland, die Mastschweine halten, den zuständigen Behörden ihre Haltungsform gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) mitteilen.
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Anpassungen für das Jahr 2024 vorgenommen
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Der LLH bietet für interessierte Betriebe eine kostenfreie Beratung zur Antragstellung in der Marktstrukturförderung an.
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Antragstellung 2023 beendet – Fortsetzung Anfang 2024 geplant
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