Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Grünland & Futterbau

Ansichtsexemplar Beratungsfax – Grünland Futterbau Hessen Süd

Ansichtsexemplar Beratungsfax – Grünland Futterbau Hessen Süd, Datum: 20.03.2019


Zeitpunkt Grünlandnachsaat

Mit Blüte der Hasel und Erle und Tagestemperaturen über 10 °C hat der Vorfrühling eingesetzt. Je nach Tragfähigkeit des Bodens wurde auf einigen Grünlandflächen bereits Gülle ausgebracht. Viele Landwirte habe bereits Grünlandsaatgut zur Nachsaat eingekauft und warten auf den optimalen Zeitpunkt zur Nachsaat. Hierbei ist auf einige Grundsätze zu achten:

  • Eine Nachsaat (Striegel oder Durchsaatmaschine) sollte ab einer Bodentemperatur von mehr als 10 °C erfolgen
  • Tages-und Nachtfröste können Keimlinge erfrieren
  • Bei einer Nachsaat vor dem ersten Schnitt sollte auf eine gleichzeitige Güllegabe verzichtet werden oder Dünngülle (4 – 5 % TS und geringer Aufwandmenge 10 – 15 m³/ha à 30 kg N/ha) eingesetzt werden
  • Nachsaaten vor dem ersten Schnitt nur auf Flächen, die sehr früh gemäht werden (4-Blattstadium der Hauptgräser)
  • Flächen mit sichtbaren Lücken (handflächengroße Lücken auf 40 x 40 cm Fläche = 30 % Lücken) sollten noch vor dem ersten Aufwuchs nachgesät werden
  • Nachsaat vor zu erwartendem Regen
  • Anwalzen (Cambridge-, Prismenwalze) der aufgebrachten Saat ist umso wichtiger, je trockner der Untergrund ist
  • Nachgesäte Flächen sollten erst nach 2 Aufwüchsen erneut gestriegelt werden

Wer an den gegenwärtigen Schönwettertagen nachsät, geht das Risiko ein, dass Keimlinge erfrieren. Bleibt es anderseits trocken und kalt (Bodentemperatur), liegt der Samen schon auf dem Boden und wächst an sobald es warm und feucht wird. Auf Weideflächen sollte bis Mitte März mit der Nachsaat gewartet werden. Da die Kühe direkt die nachgesäte Fläche beweiden können, besteht keine Konkurrenz der Altnarbe für die Sämlinge.

 Vorweide mit Kühen

Aktuell bieten sich optimale Bedingungen für die Vorweide mit Milch- und Mutterkühen oder Jungrindern. Besonders auf südexponierten Lagen beginnen die Frühjahrskräuter und Gräser zu wachsen. Eine stundenweise Beweidung mit geringer Besatzdichte (1 – 2 GV/ha) fördert die Bestockung und damit Blattmasseanteil der Gräser. Es setzt frühblühende Gräser (Wiesenfuchsschwanz, Wolliges Honiggras) zurück und vermindert die Ausbreitung des Stumpfblättrigen Ampfers. Aufgrund der Schmackhaftigkeit und Energiedichte fressen die Kühe dieses Futter zusätzlich zur Stallration. Die Sonnenstrahlung regt zusätzlich die Vitamin D3-Bildung in der Haut der Kühe an. Auch auf Flächen für den ersten Schnitt, wirkt die zeitlich begrenzte Vorweide positiv auf die Grünlandnarbe.

Entschädigungstabellen für Wildschäden

Im Herbst letzten Jahres hat das Regierungspräsidium (RP) Kassel die Richtwerte für die Ermittlung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen (Marktfrüchte, Futterpflanzen und Grünland) neu aufgelegt. Diese können im Internet beim RP Kassel abgerufen werden:

https://rp-kassel.hessen.de > Umwelt & Natur > Landwirtschaft > Sachverständigenwesen > Aktuelles/ Downloads > Richtwerte Aufwuchsschäden (pdf).


Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag