Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Ökologische Tierhaltung

Ein weitgehend geschlossener Betriebskreislauf ist ein wesentliches Merkmal ökologischer Landwirtschaft. Dazu gehört die flächengebundene Tierhaltung. Sie ist auf z. B. 2 Milchkühe oder 230 Legehennen/ha, entsprechend 170 kg N, begrenzt, um Belastungen für Boden, Grund- und Oberflächenwasser zu vermeiden. Mit der Tierhaltung, v. a. den Wiederkäuern, wird Gras und Kleegras verwertet und mit deren Dung die Bodenfruchtbarkeit gefördert. Darüber hinaus muss die Unterbringung der Tiere artgerecht sein und ihren biologischen und ethologischen Bedürfnissen entsprechen. Dazu gehört z. B. der Weidegang bzw. Auslauf ins Freie für Rinder sowie für andere Tierarten.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur ökologischen Tierhaltung. Tierspezifische Informationen finden Sie bei der jeweiligen Tierart!

Themen

 

Änderungen im Tierarzneimittelgesetz: Was ist zu beachten?

Die EU fordert von ihren Mitgliedstaaten ab 2024 Daten zu den Antibiotikaverbrauchsmengen der Tierarten Rind, Schwein, Pute und Huhn.
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Entspricht mein Stall den Anforderungen der Öko-Verordnung?

Nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über Vorschriften, Verbote und Ausnahmen der Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007 u. 889/2008) für Rinder- und Schweineställe - gültig bis 31.12.2021!
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