Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Konditionalität & Dokumentation

Konditionalitäten

Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Das heißt, sie sind an Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz gebunden. Diese Auflagen werden Konditionalität genannt. Sie sind im EU-Recht verankert und sind ein wichtiges Werkzeug zur Integration von Umwelt-, Tierschutz- und Gesundheitsanforderungen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

Den Verpflichtungen der Konditionalität unterliegen EU-weit alle Betriebe, die landwirtschaftliche Direktzahlungen, Beihilfen für Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete oder Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbereich beziehen. Eine Kleinerzeugerregelung mit Ausnahmen von diesen Auflagen gibt es seit dieser GAP-Periode nicht mehr.

Mit Hilfe einer vom LLH erstellten Eigenkontrollcheckliste können Sie schnell überblicken, welche Verpflichtungen aus der Konditionalität für Ihren Betrieb einzuhalten sind, welche Sie bereits erfüllt haben und welche gegebenenfalls noch nicht.

Die nationalen Umsetzungsbestimmungen für Deutschland finden Sie in dem  GAP-Konditionalitäten-Gesetz und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.

Ausführliche Informationen über die Anforderungen, die Sie im Rahmen der Konditionalität einhalten müssen, erhalten Sie in der Informationsbroschüre 2023 des HMUKLV.

Bitte beachten Sie: Die LLH-Checkliste bildet nicht die Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts ab!

Aktuelle Themen

 

Neue Eigenkontrollcheckliste 2023 erschienen

Diese K-Eigenkontrollcheckliste 2023 gibt die Konditionalitäten-Anforderungen nach den EU-Verordnungen Nr. 2021/2115 u. 2116 sowie Nr. 2022/1172 für den diesjährigen Gemeinsamen (Agrar-) Antrag 2023 wieder.
>> Weiter

Drucke diese Seite Drucke diese Seite