Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Erwerbskombinationen

Direktvermarktung

Sie möchten gerne hofeigene Produkte direkt vermarkten? Sie denken schon länger darüber nach, die Vorteile einer Direktvermarktung für Ihren Betrieb zu nutzen?
Die Direktvermarktung bietet viele unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung und kann sehr individuell gestaltet werden.

Doch …

  • Welche Art der Direktvermarktung ist geeignet für mich und meinen Betrieb?
  • Welche Produkte könnte ich herstellen und verkaufen? Welchen Absatz muss ich erzielen und wie komme ich dahin?
  • Mit welcher Arbeitszeit muss ich rechnen, brauche ich Fremdarbeitskräfte?
  • Ist mein Betriebsstandort geeignet?
  • Welche Vermarktungswege gibt es (Hofladen, Lieferservice, Onlineshop, …)?
  • Lohnt sich ein Verkaufsautomat oder kann ich den Verkauf über eine Vertrauenskasse gestalten?
  • Welche Behörden muss ich miteinbeziehen?
  • Welche Möglichkeit der Kooperation mit anderen Betrieben gibt es?
  • Wie kann ich meinen Betrieb und meine Produkte bewerben?
  • Welches Kassensystem ist geeignet für mich?
  • Wie verpacke und etikettiere ich meine Produkte?
  • Welche Möglichkeiten der Digitalisierung gibt es für mich im Bereich Direktvermarktung?
  • …?

Das Beratungsteam Erwerbskombinationen beantwortet Ihre Fragen!

Das Beratungsteam Erwerbskombinationen unterstützt Sie gerne bei dem Einstieg in die Direktvermarktung. Aber auch bei Fragen rund um den Ausbau, Erweiterung und Optimierung einer bestehenden Direktvermarktung stehen wir beratend zur Seite. Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Beratungskraft (siehe Kontakt-Box). Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Aktuelle Themen

 

Neue Sammlung: Regionale Vermarktungsinitiativen

Regionalität in der Landwirtschaft ist in aller Munde. Doch in der Vermarktung der eigenen Produkte den richtigen Partner zu finden, ist nicht immer einfach.
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Milch aus dem Automaten – eine Bestandsaufnahme

Wie haben sich Absatz und Preise in Hessen entwickelt
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Verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Fleisch

Künftig muss auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Diese neue Regelung tritt am 11. Februar 2024 in Kraft.
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Neuerung im Verpackungsgesetz: Pfand auf Milch in Einwegkunststoffflaschen

Ab 01.01.2024 wird die Pfandpflicht erneut erweitert: Auch für Milch- und Milchmischgetränke, die einen Milchanteil von mind. 50 % haben und in Einwegkunststoffflaschen zwischen 0,1 L und 3 L verkauft werden, wird dann ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben.
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Welche Werbung ist die Richtige?

Sie haben eine Direktvermarktung, bieten Urlaub auf dem Bauernhof an oder betreiben ein Hofcafé? Oder Sie möchten in eine dieser Erwerbskombinationen einsteigen und sind am überlegen, wie Sie Ihren Betrieb und Ihr (zukünftiges) Angebot am besten bewerben können?
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